Zur Gewalt und deren Symbolik in den Heiligen Schriften.

Der Islam und das Christentum sind, so zwillingsgleich ihre Götter auch sein mögen, tief verfeindete Religionen, wenn man deren verbindliche religiösen Texte zugrunde legt. Die Feindschaft der Religionen kann auch eine Feindschaft ihrer Anhänger bewirken, da in Religionen Dogmen aufgestellt, und Abweichler mit ewigen Folterstrafen belegt werden. Getaufte sind vom  Jesus der Bibel, wer immer das auch sein mag,  per Missionsbefehl und unter Strafandrohung dazu verpflichtet, missionarisch gegenüber Moslems tätig zu werden. Wenn wir aber, wie uns befohlen ist, missionieren, müssen Moslems uns „auf Befehl“ von hinten erschlagen. Diesen Befehl erteilt, so der Koran,  Allah. Wo? Hier:

Sure 4 „Die Weiber“ Vers 89: Über christliche und andere Missionare: „Und so sie den Rücken kehren, so greifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet.“ Es ist dieses Erschlagenwerden aber nicht so arg, da in der Ewigkeit nach Vers 140 noch einmal Ärgeres auf uns Missionare und  Allah-Ungläubige wartet: Siehe, Allah sammelt die… Ungläubigen allzumal im Dschahannam (der Hölle, der Verf.) Und Sure 9, „Die Reue“: Vers 68: Verheißen hat Allah… den Ungläubigen Dschahannams Feuer, ewig darin zu verweilen. Und Sure 23 „Die Gläubigen“: Vers 104: Verbrennen wird das Feuer (die Ungläubigen, der Verf.) ihre Angesichter, und die Zähne werden sie in ihm fletschen. Und Sure 98 „Der deutliche Beweis“: Vers 6: "Siehe, die Ungläubigen… werden in Dschahannams Feuer kommen und ewig darin verweilen. Sie sind die schlechtesten der Geschöpfe."

Die Suren werden in einer moslemischen  Kindheit teil auswendig gelernt. Wenn man als Märtyrer Ungläubige tötet, und auch das lernt man in Koranschulen, kommt man nicht in Allahs Dschahannam- Feuer. Ich behaupte: Märtyrer töten analytisch gesehen nicht aus Eigennutz, sie töten aus Angst. Im Gegensatz zum Christentum zeigt der Islam seinen Kindern hier eine absolute Freikarte, die sie vor einer Hölle sicher schützt. Ednan Aslan, 56, lehrt islamische Religionspädagogik in Wien (Zeitung Die Zeit, 31.3.16). In einem Einsatz für Gott zu sterben, sei, so würden es Imame lehren, die höchste Hingabe, die ein Mensch vollbringen könne.  Alle Sünden seien vergeben. Gleiches lehrt der Katholizismus bezüglich des Kreuzrittertums. Den Islam als eine friedfertige Religion zu bezeichnen, ist also nur - wie auch beim Christentum - in Unkenntnis, Verharmlosung oder Ignoranz seiner Grundlagen und Dogmen möglich. 

Doch selbst unser biblischer Jesus gerät in heftigen Zorn, wenn ihn jemand nicht als Sohn Gottes anerkennt, ihn nicht liebt und – ungeachtet seiner geplanten Apokalypse nach Art eines Holocaust (Lukas 17) – nicht anbetet. Solche Ungläubigen werden auf ewig verstoßen, sie verdorren und „müssen verbrennen“ wie ein Holzstück im Weinberg – so jedenfalls äußert sich der Jesus der Bibel in Johannes 15. Verbrennen ist schmerzhaft – auch für Kinder. Wer nicht an seine Auferstehung glaubt (die schließlich wissenschaftlich unmöglich ist), landet ebenfalls im „Feuersee“ und ist dem „ewigen Feuer“ preisgegeben, wie es in der Bergpredigt heißt; in dieser Passage offenbart sich dieser „Jesus“ als das, was er ist: ein Terrorist. In dem, was oft als das harmlose „Juwel des christlichen Glaubens“ dargestellt wird, schürt er bei Kindern die Angst vor dem ewigen Feuer. Benedikt merkt dazu an, dass man seiner Ansicht nach den Glauben der Kindheit wohl nie verliere. Das Dogma von „Hölle und ewiger Strafe“ gilt auch heute noch; laut der Evangelischen Zeitung vom 27. März 2016 gilt es als „gültig und unbestritten“.

Doch muss das heute noch so sein? Beide Texte – Koran und Bibel – sind mit dem hiesigen Grundgesetz unvereinbar. Wehrlosen Kindern diese Lehren durch Suggestion einzupflanzen, ist hierzulande strafbar. Ich habe bereits Anzeige gegen Verlage erstattet, die Bibeln drucken, weil sie gegen diese Bestimmungen verstoßen. Kein lebendiger Gott darf hierzulande mit Totschlag oder ewiger Folter drohen, da dies gegen § 241 des Strafgesetzbuches (StGB) bezüglich der Bedrohung verstößt. Einer religiösen Gruppe ist es nicht gestattet, einer anderen Gruppe oder Atheisten existenzielle Angst einzujagen. Die hier garantierte Religionsfreiheit schließt dies aus. Seit der Weimarer Zeit sind Religionen und ihre Vertreter verpflichtet, alle geltenden Gesetze zu beachten – eine Vorgabe, die die vielzitierte Religionsfreiheit erheblich einschränkt. Und doch – wie die Toleranz der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Islam und dem Christentum zeigt – haben wir es hier faktisch mit einer Theokratie zu tun.

Schließlich droht der Jahwe der Tora damit, „wilde Tiere“ gegen die Juden zu entsenden, sollten sie ihm nicht vollkommen gehorchen. Diese Tiere sollen laut diesem „Gott“ „eure Kinder verschlingen“. Hierbei handelt es sich nicht um Symbolik; gemeint sind reale Tiere. Und wenn die Bibel in Johannes 8,44 nahelegt, dass jüdische Männer Söhne des Teufels seien, so würde selbst eine rein symbolische Deutung nichts an der Mitschuld der Bibel an Auschwitz ändern. Ein religiöses Symbol soll die Realität, für die es steht, nicht verharmlosen, sondern das Gegenteil bewirken: Kindern schnell und wirksam Angst vor irdischer oder ewiger Folter einzujagen. Das von den etablierte Kirchen vorgebrachte Argument, Hinweise auf Feuer in der Heiligen Schrift seien „symbolisch“ zu verstehen und bedürften einer „Übersetzung“, ist ein politisches Manöver; es ist ein Trick, um ernsthafte Folterdrohungen gesellschaftsfähig zu machen.

Die denkbar größte Form von psychologischem Terror in der Bundesrepublik Deutschland geht von den etablierten Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften aus. Dennoch wird dieser Terror sowohl von den Strafverfolgungsbehörden als auch von der breiten Öffentlichkeit kollektiv verharmlost. Er besteht in der Drohung mit ewiger Folter durch Feuer. Bischof N. Schneider verkündet unseren Kindern dieses ewige „Feuer“ auf Seite 54 seines Buches *Von Erdenherzen und Himmelsschätzen*. Diese Passage führte zu einer Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs gegen ihn. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Hannover darf sich Schneider – der sich auf einen  angeblichen Richterspruch  Jesu beruft – jedoch auf diese Weise äußern, selbst ohne dass Jesus die Bibel unterschrieben hat. Wird hier das deutsche Recht gebeugt? Die Freiheit der religiösen Glaubensvermittlung und die religiöse Kindererziehung finden in Deutschland ihre absolute Grenze dort, wo das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes oder dessen Gesundheit ernstlich gefährdet wird.

Wie erklärt sich nun das von Konvertierten oft angesprochene „Befreiende“ des Islam?  Der Koran spricht im Gegensatz zur Bibel  die oben genannte Garantie aus: Wer als Märtyrer außenaggressiv  kämpft und Ungläubige tötet, muss nicht in die ewige  Hölle. Der Sohn der Andrea Shajan schreibt seiner Mutter einen Abschiedsbrief. Er sei konvertiert. Die Familie solle sich mit dem Koran beschäftigen: „Er rettet Euch vor dem Höllenfeuer“ (Stern TV, RTL, 14.1.2015), so der Sohn. Zwecks Höllenvermeidung, und nicht zur Paradieserlangung,  sprengt sich ein Zwölfjähriger in die Luft. An Jungfrauen ist er nicht interessiert. Das Blutvergießen bei einer Defloration ist männlichen Jugendlichen eher ein Trauma, das sie lieber 72-mal vermeiden, als 72-mal durchstehen.

Jeder Geistliche ist wie Bischof Schneider ein Terrorist, wenn er Kindern die Option einer persönlichen ewigen Folter ankündigt. Später gibt Schneider vor Journalisten zu: Das Ängstigen mit der „Angst vor dem Jenseits“ sei ein „Geschäft“ der Kirchen (Der Spiegel, 43/2014, S. 37). Es ist ein schmutziges Geschäft. Schuld ist im Besonderen der Staat, weil er dieses Geschäft nicht analog der Gesetzeslage bestraft, sondern im Gegenteil unter Berufung auf die Religionsfreiheit toleriert. Es sieht allerdings so aus, als ob sich die BRD in Zukunft bezüglich der Religionen und ihrer „Heiligen Schriften“  auf äußeren Druck hin emanzipieren muss. Ich will gern dazu beitragen.

Wer Terrorismus verherrlicht, wird in Frankreich mit Strafen von bis zu sieben Jahren Gefängnis und Geldbußen bis zu 100.000 Euro bestraft. Nahezu jeder Geistliche verherrlicht aber mit der Sintflut, Sodom und Gomorra, der Apokalypse und einer Folterhölle an § 131 StGB vorbei schlimmste und natürlich terroristische Gewalttaten, die nicht etwa Märchen oder Mystik seien, sondern Realitäten. Er verdreht damit grausamste Folter in eine Form abartiger „Gerechtigkeit“.  Den Täter dieser Foltern dürfe man nicht einmal ohne Strafe kritisieren, so das Dogma.  Man müsse als Kind diesen „Gott“ sogar lieben. Derartiges sollte spätestens nach Auschwitz hierzulande indiskutabel sein.  Solche „Götter“ sind Projektionen und als Götter nur ausgedacht. „Nie mehr Folter“ hatte doch Adorno gesagt. Kein Gott und kein Geist hat nach Auschwitz Lust, mit einer Hölle in die Fußstapfen Adolf Hitlers zu treten. Doch war Auschwitz umsonst?

Der Massenmörder und Extremist Breivic meinte, der von ihm unbewusst gefürchteten Hölle zu entkommen, indem er als „Kreuzritter“, als der er sich fühlte und als den er sich benannte,  für das Christentum kämpfte  und in seinem Sinn dogmakonform  tötete. Der Terrorist Papst Innocents stellte Breivic diese Freikarte ins Paradies aus. Breivic wollte Märtyrer sein. Er wollte die dazugehörige Strafe. Er lief nach der grausamen Tat nicht weg. Der Terrorismus des dogmatischen Christentums wirkt heute im Gegensatz zum Islam nur noch selten in dieser Form außenaggressiv. Er wirkt in aller Regel innenaggressiv. Über schwere Sünden- und Schuldgefühle kommt es zu unbewusster Angst vor jenseitigen Strafen und damit zu einem Sacco-Syndrom. Kirchlicher Terror bewirkt damit  übervolle psychiatrische Anstalten und eine Vielzahl religionsbedingter Suizide. Diese Zusammenhänge werden von unseren Psychiatern  totgeschwiegen. Deren größter Arbeitgeber sind die Kirchen. Die Kirchen haben unsere Psychiatrie in Teilen  aufgekauft und sich so vor Sigmund Freuds These, Religion sei Wahn, erst einmal gerettet. Bereits vor seiner Einstellung muss ein Psychiater dem Arbeitgeber Kirche versichern, dass er sich dogmakonform verhalten wird.

Ein krank machendes Trauma sei der Christengott für Kinder nicht, so der beratende Psychiater der Niedersächsischen Ärztekammer am 17. 11. 2009. Kindern „Pornographie zu zeigen“, das sei doch „wesentlich schlimmer“, als ihnen die Option ewiges Feuer zu demonstrieren.  Dem ist nichts hinzuzufügen. Hier denkt jemand, dem das transzendentale Denken fehlt.  Wer aber im eigenen Fachgebiet nicht denken kann oder nicht denken will, der sollte schnellstens seine Approbation ruhen lassen, bis er es kann. Millionen Erkrankte gibt es, die ein Sacco Syndrom aufweisen, so der Analytiker Tilmann Moser in seinem Bestseller „Gottesvergiftung“. C. G. Jung war zuletzt ebenfalls dieser Meinung. Alle Neurosen hätten einen religiösen Kern, so Jung. Die Freiheit der religiösen Glaubensvermittlung und die religiöse Kindererziehung finden in Deutschland ihre absolute Grenze dort, wo das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes oder dessen Gesundheit ernstlich gefährdet wird.
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dazu im Überblick:
1. Die Schranken der Religionsfreiheit
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Art. 4 Grundgesetz) und das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung (Art. 6 Abs. 2 GG) sind zwar sehr stark geschützt, gelten jedoch nicht schrankenlos. Das Bundesverfassungsgericht und die allgemeine Rechtsprechung betonen, dass die Grundrechte von Kindern – insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) – im Konfliktfall Vorrang haben.

Religionen werden aus Hoffnungen geboren, aber sogleich klerikal in ein „Geschäft“ mit Angst pervertiert, in dem ein Gift verteilt wird, um ohne viel Einsatz an Einkünfte zu kommen. Aus dieser Hoffnung wird intelligente Politik erzeugt, auch, um mit Hilfe einer hergeholten Transzendenz in der Masse  auch Akzeptanz für Kriege zu erreichen. Busch bezeichnete sich als Gottgesandten, wobei sein Gott aber davon nichts wusste. Die Kollateralschäden durch Religionen in Form von psychischen Erkrankungen nehmen die Kirchen und der Staat in Kauf. Mit den Kollateralschäden in Form von Terroranschlägen müssen wir leben, bis sich der Westen von seiner Ausbeutungspolitik löst und sich der Staat gegenüber den Religionen und ihren angeblich Heiligen Schriften emanzipiert. Würde man heute Bibel und Koran verbieten, wäre man erstaunt, wie schnell grundgesetzkonforme Versionen legal über die Ladentische gingen.