Ausblick

 

 

Meine Reformvorschläge für die Kirchen und die Psychiatrie greifen ineinander. Kirchliche Trägerschaften für psychiatrische Einrichtungen sind nur noch tolerierbar, indem die Kirchen sich reformieren und an die Gesetze, besonders das deutsche Grundgesetz und die nationalen und internationalen Menschenrechte halten. Sie müssen unsere Kinder psychisch unversehrt lassen! Die Psychiatrie soll im Rahmen der allgemein eingeführten Qualitätskontrolle die größte Angst des Menschen und speziell unserer Kinder wieder kennen- und wieder therapieren-lernen. Kongresse über das Thema kirchenbedingter Schäden sollen zum psychiatrischen Alltag gehören.

Das Beispiel des Kirchenaustrittes der früheren Vorsitzenden der Zweigstelle Hannover der Niedersächsischen Ärztekammer und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Frau Dr. C. G. , zeigt, warum es diese Austritte gibt. Das Verhalten der Kirchen wird zunehmend als gesetzesmäßig verbotene „Grausamkeit“ identifiziert. Kirchen müssen Orte werden nicht ihres  Eigennutzes, sondern der Organisation einer christlichen Brüderlichkeit, eines Christentums, wie unsere Bundeskanzlerin Merkel es auffasste.   Es bedeutet zunächst und umgehend für die Kirchen den Verzicht auf  Kinxer krankmachende biblische und dogmatische Unwahrheiten als da sind: 

1. Die Sintflut 2. Sodom und Gomorrha 3. Das Abendmahl in der heutigen Form 4. Die Hölle 5. Die Allmacht Gottes 6. Die Darstellung Jesu als „Retter“, dessen Gnade notwendig sei, nicht in eine Verdammnis zu kommen. 7. Das Kapitel Johannes 8, 44 mit seinem harten Antisemitismus.

Letzteres ist wirklich ein besonders fehlleitendes Stück Literatur, das  im Kapitel über Luther ausführlich beschrieben ist. Das Konstrukt Bibeljesus bezeichnet in dieser Bibelstelle die Juden, als die Söhne des Teufels. Sie hätten den falschen Gott. Geschmackloser geht es nach 1945  nicht mehr. Der zu gehende Weg der Kirchen bedeutet demnach auch eine grundlegende Überarbeitung eines heute noch bis zum Äußersten grausamen, blasphemischen, krankmachenden und nicht jugendfreien bzw. sogar jugendgefährdenden Buches: Der Bibel.

Es besteht das Recht auf seelische Unversehrtheit. Das Recht auf Religionsfreiheit ist in dem Moment nichtig, wenn Gesundheit von Gläubigen in kirchlichem Eigennutz gefährdet oder zerstört wird. Anlässlich eines Besuches des Verfassungsschutzes in meinen Praxisräumen wurde Interesse an meinen Arbeiten bekundet und Teile dieses Buches ihm übergeben. Die Karlsruher Richter am Verfassungsgericht erklärten selbst, sie seien davon abhängig, dass Bürger, hier die Eltern, wirklich „ernsthaft“, wie es heißt, widersprechen und protestieren.

 Alt-Bundespräsident Christian Wulff drückte sich zum Leidwesen unserer Geistlichen unmissverständlich aus: Wer die Religion missbrauche, „gefährdet den Frieden in der Welt.“ (Quelle Die Welt, 1.3.2011). Er gefährdet den Frieden im Herzen unserer Kinder. Wulff dazu weiter: Der beste Schutz vor Ängsten sei Wissen. Die Botschaft der Aufklärung bestehe darin, „den eignen Verstand zu benutzen“.  Nach einem Statement am 19. Oktober 2010 in Ankara steht Wulff jedem religiösen Fundamentalismus entgegen. Der Teufel sei es, der den Kirchen ihren Fundamentalismus verbiete, hieß es dann gleich am 23. Oktober 2010 in der Sonntagspredigt in Hermannsburg, dem evangelischen Altötting Norddeutschlands. Wulff musste danach aus politischen Gründen, wie es offiziell hieß, zurücktreten. 

Illegalität bis hin zum Totschlag wird noch heute in der Suggestivsituation des Gottesdienstes als religiöser Aufruf zur Gewalt gepredigt, so auch wieder im Ort Hermannsburg in der Südheide. Wenn man Gottes Stimme höre und diese befehle, sein Kind zu töten, solle man es auch heute ohne Verzug tun. Der Pastor bezog sich hier  auf die Isaakgeschichte, in der Abraham den Befehl Gottes zur Kindstötung ausführen will. Man solle in solchem Fall der Kindstötung wie Abraham nicht auf sein Herz hören. Das ist ein ebenso fragwürdiger Dienst an Gott und dem dann toten Kind wie auch ein Aufruf zur Anarchie. Es sitzen ja immer auch Psychotiker in den Kirchenbänken, die immer mal wieder Gottes Stimme zu hören glauben. Die Predigt konnte jeder im Internet nachlesen, bis ich den Pastor wegen Anarchie angezeigte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die von Deutschland unterzeichnete Menschenrechts-Konvention verbietet jegliche (!) Form von ....Androhung von Gewalt. Solches sei schlicht „unmenschlich“. Das ist eindeutig und bezieht auch die Religionen mit ein. 

Anders als Wulff sieht es die Staatsanwaltschaft Hannover 2009: Erlaubt seien der evangelischen Kirche ihre Gesetzesübertretungen, so z.B. ihr Feiernlassen des Holocaust Sintflut, ihre Folterandrohungen in einer Hölle, ihre Nötigung, den richtigen weil einzigen Gott anzubeten. Auch das Kindern und seelisch Kranken Schuldgeben an einem Foltermord sei nicht strafwürdig. Das kirchliche Verhalten sei „sozialadäquat“. Gänzlich unverdächtig“ seien diese Dinge, heißt es da. 

Beherzt sollten Sie unseren Staatsanwaltschaften klar und deutlich machen, dass derartige Dinge eben nicht sozialadäquat sind. Wir sind gerade in Deutschland gegen jede Art von Holocaust und unberechtigter Gewalt.  Ich sehe das als unsere vorwiegende „Verantwortung“ an Auschwitz. Wir stehen in dieser Verantwortung durch unser spezielles Wissen über diese Dinge. Sozialadäquat ist ein Verhalten, wenn es den anerkannten Verhaltensnormen entspricht. Es habe sich innerhalb der bestehenden Gesetze zu bewegen. Ein derartiges Verhalten müsse zudem in der Vorstellung der Gemeinschaft im Interesse des sozialen Zusammenlebens „notwendig und richtig“ sein. Nun, der Veranstalter der Sintflut wird zwar angebetet, aber nicht, weil deutsche Bürger Bibelgottes Sintflut für notwendig und richtig ansehen, sondern weil diese Anbetung unter Ausnutzung diverser Hypnoseeffekte von den Kirchen ihnen schon als kritikunfähigen Kleinkindern aufgenötigt und strenge Demut eingefordert wurde. Es ist  eine Demut, die es bei Strafe verbiete, diesen „Gott“ zu kritisieren. Historisch soll die Flut in der plötzlichen Entstehung des Schwarzen Meeres vor ca. 6300 Jahren bestanden haben und damit eine Naturkatastrophe gewesen sein.

Auch Papst Benedikt XVI. sieht in seinem Buch „Salz der Erde“ die Aussicht auf eine neue Zeit kommen: „Möglicherweise steht uns eine anders geartete, neue Epoche der Kirchengeschichte bevor.“ Es könne kleinere „Gruppen“ geben, „die aber doch intensiv gegen das Böse anleben und das Gute in die Welt hereintragen“, so der Papst. Es gebe „Religionen, die offensichtlich krank sind, die auch zerstörerisch für den Menschen sein können“. Benedikt betont die dringende Notwendigkeit einer „christlichen Revolution“, wie er sagt. Auf dem 2. Vatikanischen Konzil soll er als Kardinal schon einen Glauben ohne Hölle propagiert haben. Er ist damit, bevor er in den Vatikan berufen wurde,  ein Unruhestifter gewesen.  Der Glaube sei nicht statisch, sondern als Weg aufzufassen.