Dass da ein Mitschüler zum Verbrecher werden würde, das war uns schon in der Schule klar. Eigentlich muss man schon dort als Staat, als Lehrer kräftig eingreifen Man muss die Ursachen klären, beseitigen und andere Wege aufzeigen. Und kann man auch wegen seiner fundamentalistischen Religion zum Verbrecher gemacht werden? Ja.
Das Beispiel Breivic
Man kann Verbrecher auch als Kranke, als krank gemachte ansehen. Damit kommt man aber mit der „Gesellschaft“ in Konflikt, denn die zeigt ein deutliches Bedürfnis: Sie will Rache. Der norwegische Gewalttäter und selbsternannter „Kreuzritter“ Breivic, er erschoss im Jahr 2011 77 Menschen, um sich die Gunst Gottes zu sichern. Papst Innozenz III. hatte das ihm als Kreuzritter zugesichert. Er wurde von einer ersten Experten-Kommission folgerichtig für nicht zurechnungsfähig erklärt. Mit klarem Kopf unternimmt man so etwas nicht. Aber so schaltete man unter Druck stehend eine zweite Kommission ein. Urteil: Zurechnungsfähig.
Das Beispiel Deutscher Staat
Der deutsche Staat nimmt über seine Staatsanwaltschaften die Vertreter der Religionen in Amtskirchen und anderen Gotteshäusern in Schutz. Das geht auch auf Hitler zurück der im Reichskonkordat den Kirchen erlaubte, Kindern auch fundamentalistische Inhalte zu lehren. Im Gegenzug schwieg der Vatikan zu unchristlichen Dingen, die vom Führer ausgingen.
Reste des Konkordats sind noch heute in unserer Verfassung gegeben. Sie vertragen sich jedoch nicht mit anderen dortigen Richtlinien bezüglich des Kinderschutzes. Der Staat lässt zu viel Religionsfreiheit da zu, wo diese Freiheit krank macht.
Hitler war gläubig – oder er tat so. Er schreibt: „Indem ich mich des Juden erwehre, kämpfe ich für das Wort des Herrn.“ In der Tat war der Jude Bibel- Jesus Antisemit: Juden hätten den Teufel als Vater. Hitler weiter: „Dem politischen Führer haben religiöse Lehren und Einrichtungen seines Volkes immer unantastbar zu sein…“
Die Staatsanwaltschaften scheinen sich noch heute strickt danach zu verhalten. Auf meine zahlreichen Strafanzeigen wegen seelischer Kindesmisshandlung in und um Gotteshäuser, reagierten sie einvernehmlich: Nichts Strafwürdiges, auch dann nicht, wenn Opfer namentlich genannt wurden. So boykottiert der Staat eine Religionsreform hinzu einer kinderverträglichen Angelegenheit.