Der heutige Nazi – was ist das?       

 

 

 

Unter einem „Nazi-Verhalten“ verstehe man heute den „Inbegriff des Bösen“, so die jüdische Philosophin Susan Neiman (1). Der Begriff stehe demnach für „den Inbegriff des Bösen, den Abgrund im Herzen der Geschichte“. In einer zeitgenössischen, internationalen Betrachtung beschreibt dies Täter, welche die elementarsten Gebote der Menschlichkeit und der Menschenrechte missachten. Im erweiterten Sinne betrifft dies auch jene, die solche Grausamkeiten unterstützen, verharmlosen oder als Mitläufer tolerieren. Dieses Mitläufertum ist dabei nicht zwingend mit Feigheit gleichzusetzen; totalitäre Systeme nutzen gezielt existenzielle Ängste und physische Gewalt, um Kritiker stummzuschalten. Angesichts drohender Repressionen erscheint das Schweigen des Einzelnen oft als reine Überlebensstrategie – ein Dilemma, das bereits Bertolt Brecht in „Maßnahmen gegen die Gewalt“ thematisierte.
Konsequent zu Ende gedacht, werfen diese ethischen Maßstäbe fundamentale Fragen bezüglich traditioneller religiöser Dogmen auf. Die Vorstellung eines Gottes, der Sündern in einer Hölle ewige Qualen durch Feuer auferlegt, weist wesentliche Merkmale jener Grausamkeit auf. Dennoch wird diese Lehre bis heute offiziell vertreten. Dies zeigt etwa eine Formulierung des ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, zur kindlichen Vorstellung der Hölle (5): In der Hölle Jesu würden Sünder einem ewigen Feuer überliefert – eine Botschaft, die Schneider selbst als „verstörend“ bezeichnete.
Juristische Relevanz erlangte diese Thematik in einem Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft Berlin (Az. 234 Js 378/14). Gegenstand des Verfahrens war die rechtliche Frage, inwieweit die Vermittlung solcher existenziellen Drohbotschaften an Kinder den Tatbestand der psychischen Misshandlung oder Kindeswohlgefährdung erfüllt und ob dies durch die Religionsfreiheit gedeckt ist.
Auch in der römisch-katholischen Kirche lassen sich analoge Tendenzen anდeuten: Papst Benedikt XVI. verwies in seiner Amtszeit auf die Erlebnisse der Odensschwester Faustyna Kowalska als Beleg für die Realität der Hölle. Schwester Faustina beschreibt in ihrem Tagebuch, dass sie Ende Oktober 1936 „auf Befehl Gottes“ von einem Engel in die Abgründe der Hölle geführt wurde, um den Menschen von deren Existenz zu berichten. Die Kirche stuft solche Erlebnisse als Privatoffenbarungen ein. Das bedeutet: Es handelt sich hiermit um ein inneres, geistiges Schauen (eine Vision), bei dem Gott  Wahrheiten übermittelt. In ihren Aufzeichnungen über ihren Höllenbesuch beschrieb Kowalska detailreich Folterungen von Sündern, deren Anblick sie vor Entsetzen fast sterben ließ, hätte "die Allmacht Gottes" sie nicht gerettt. Sie wurde später von der Kirche wegen zweier Wunder heiliggesprochen.

Aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht stellt das Einprägen von existenziellen Höllenängsten bei Kindern eine schwerwiegende psychische Belastung dar. Wenn der flächendeckende erzieherische Zugriff in Kindertagesstätten dazu genutzt wird, vulnerable Kleinkinder mit der permanenten Androhung einer jenseitigen Verdammnis zu konfrontieren, kann dies nachweisbar pathologische Gesundheitsfolgen nach sich ziehen – ein Krankheitsbild, das ich fachlich als Sacco-Syndrom definierte.

Wie tief diese Ängste verankert sind, zeigen Zitate von Betroffenen aus dem Alltag: ‚Omi, da kann man auch verbrennen‘, äußerte ein Kita-Kind aus meinem Umfeld. Die Reaktion eines lokalen Pastors – ‚Ach, das sind doch Kinder!‘ – verdeutlicht die theologische Verharmlosung des Problems. Selbst innerhalb der Kirche wird die Problematik punktuell erkannt. So wies die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann darauf hin, dass von der EKD untersuchte Kinder durch die theologisch Vermittlung von Sintflut und Hölle ungeheure, tief existentielle Ängste entwickelt haben. Wer diese Ängste länger in sich trägt, ist nach der heutigen Studienlage  krank.
Rechtlich und strafrechtlich bleibt diese Praxis in der Bundesrepublik Deutschland jedoch noch ein blinder Fleck. Eine von mir erstattete Strafanzeige gegen kirchliche Würdenträger wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung (Androhung von Hölle) wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover eingestellt (Az. NZS 1181 Js 56538/15). In der Begründung zog der zuständige Dezident Dr. R. unter anderem in Erwägung, dass die Angst vor der Hölle in weiten Kreisen ‚nicht mehr anzutreffen sein dürfte‘. Dies stellt nicht nur eine empirisch ungesicherte Vermutung dar, sondern verkennt die verbliebene Realität von Höllenängsten bei denjenigen, die faktisch darunter leiden und infolgedessen erkranken.
Während der Staat Schutzbefohlene unzureichend vor psychischen Traumata schützt, verbleiben Betroffene oft im System: Sie erkranken schwer und landen schlussendlich in psychiatrischen Institutionen – Institutionen, die paradoxerweise zu einem erheblichen Teil in der Trägerschaft ebendieser Amtskirchen stehen. Es bedarf dringend eines Paradigmenwechsels: Der säkulare Rechtsstaat muss Kinder und deren psychische Unversehrtheit über den Schutz dogmatischer Kirchenprivilegien stellen.
Ein erschreckendes, Kinder schwer verstörendes  Bild über die Gräuel während der globalen Sintflut – nach Margot Käßmanns Buch ein vermeintlich historischer Fakt – veranlasste mich zu einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen § 131 StGB sowie Kindesmisshandlung, da die Szene in einer Kinderbibel auftaucht. Es handelt sich um das Werk von Gustave Doré und Adolphe François Pannemaker: Scène du Déluge. Auch diese Bibel stellt die Sintflut als reales Geschehnis dar. Schulisch dahingehend aufgeklärte deutsche Kinder ziehen sogleich ihnen bekannte Parallelen aus der jüngeren Gechichte. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wies meine Strafanzeige jedoch mit der Begründung ab,
die „Sintflut als Massenvernichtung menschlichen Lebens“ werde nicht als ein „unmenschlicher Vorgang“ dargestellt (Az. 121 Js 92246/18).
Diese Argumentation geht fehl. Aus meiner Sicht stellt sich eine solche behördliche Schutzbehauptung im Ergebnis wie eine eklatante Fehlentscheidung dar, die den gesetzlichen Kinderschutz bewusst aushebelt. Die Staatsanwaltschaft  Augsburg schloss sich Stuttgart an (AZ UJs 220664/18).

(2): Aleida Assmann in der Die Welt vom 20.5.2020
(3) Joschka Fischer in der Die Welt vom 16.3.2020.
(4): Der Spiegel 43/2014
(5) In : „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“, S.54
(6) In: „Wie wird es in der Hölle sein?“, betanien