Therapie des Sacco Syndroms im Recollectiohaus in Münsterschwarzach

Im Recollectiohaus, einer Psychiatrie in Münsterschwarzach, werden erkrankte Geistliche therapiert, die entweder an Höllenangst, also an einem Sacco-Syndrom leiden oder als sog. Gottestäter das Dogma Hölle allzu fundamentalistisch von der Kanzel und im Kindergarten predigten und auf diese Weise ganze Gemeinden sacco-krank machen könnten. Der Mönch und Pater Meinrad Dufner beschreibt uns die Erfahrungen aus der Klinik im Buch „Gottestäter“. Untertitel: „Die Gefahr negativer Gottesbilder“.
Wo aber Gefahr ist, kommt es zu Unfällen. Die Gefahr liegt in dem Vorhandensein oder dem Bewirken eines Sacco-Syndroms. Hier der Buchinhalt in Stichworten: Die Botschaft Hölle werde u. U. als „Keule der Übergriffigkeit“ oder zum „Machtmissbrauch über anderes Leben“ verwendet. Man solle aber als Kleriker „Diener der Freude“ (2.Kor 1,24) sein. Gottesbilder müssten dem Zeitethos angeglichen werden. Eine „sadistische Aussprache“ könne ein „Milieu der Gewalt und Bedrohung“ errichten. Gottestäter,seien „religiöse Zuchtmeister“ und „Feldwebel auf dem liturgischen Exerzierplatz“. Ein solcher ist der Ex-EKD-Chef Bischof Schneider. Er schreibt unseren Kindern, gewisse Sünder kämen „nach einem „Richterspruch Jesu“ in das „ewige Feuer“. Diese „Botschaft“ Jesu sei „verstörend“. In der Tat. Sie verstört Erwachsene und zerstört vor allem die Seele unserer Kinder. Und außerdem: Es gibt keinen (unterschiebenen) Richterspruch. Schneider konnte ihn mir auf Anfrage nicht vorweisen.
Dufner: In der Gottesbegegnung stehe man einem Freund gegenüber, der „nicht richtet“. Es gebe schon „genug Richter auf der Welt“, wird in einem Gleichnis erzählt. Hier wird hier also von einem mutigen, ja revolutionären Mönch das Höllendogma abgeschafft, setzt Strafe ja einen Richterspruch voraus. Aufrührendes berichtet der Mönch aus dem Buch „Im richtigen Leben“ von Jeff Golliher. Zitat: „Würde ich den gleichen Feuertod erleiden müssen wie sie – die Sünder?“, so der Protagonist. Und: „Ich könnte aber auch die Kirche ablehnen und damit meine Seele an die Hölle verlieren.“ Er fürchte, „in der Hölle zu brennen“. Er erwarte „eine schreckliche Strafe“. Fazit: Wir brauchen eine andere Religion mit einem anderen Gottesbild. Natürlich sind Götter Erfindungen. Von ihnen gibt es bereits über 4 Millionen. Die meisten von ihnen „leben“ in Indien. Seit Freud weiß man in Wissenschaft und in der Jurisprudenz, Religion ist ein Wahn, ein Massenwahn. Das weiß aber nicht jemand, der diesen Wahn noch teilt. Seit Freud gilt die selbstverständliche Prämisse, dass ein Wahn, den man als Körperschaft öffentlichen Rechtes Kirche lehrt, keinesfalls krank machen darf. Die von der BRD unterschriebene Europäische Menschenrechtskonvention schränkt die Religionsfreiheit stark ein. Religions-„Bekenner“ dürfen eigentlich nicht die Gesetze des Staates ignorieren, z. B. § 241 StGB Bedrohung. Doch es gibt eine Gesetzeslücke: Die seit dem Reichkonkordat garantierte Religionsfreiheit. Sie fand Einzug in die heutige Verfassung.
Die etablierte Psychiatrie stielt sich aus ihrer Verantwortung. Sie verstummt, wenn es darum geht, ihren größten Arbeitgeber wegen der Verursachung religiös bedingter Erkrankungen anzuzeigen, was nach dem Jugendschutzgesetz nahezu zwingend geboten wäre. Ja, um nicht in dieser Angelegenheit in Schwierigkeiten zu kommen, überweist sie derartig Erkrankte zum „verursachenden“ Klerus, so ein Psychiater aus Celle. Das ist unärztlich. Die etablierte Psychiatrie scheut nicht nur, kirchenbedingte Erkrankungen als solche zu diagnostizieren, ja sie leugnet auch wahnhaft deren Existenz. Ich habe das die Berliner Psychiater-These genannt. Ein Predigen der Hölle könne kein Trauma sein, nur das wirkliche Erleben einer Hölle, so Prof. Diefenbacher, Berlin. Das ist echter Wahn. Man flüchtet als Psychiatrie aus Angst, aber zum Nachteil der Betroffenen in einen ausgewachsenen, den Psychiater schützenden Wahn. Und leider: Angestellte der Kirchen, und das ist oder war Diefenbacher, müssen sich üblicher Weise per Unterschrift zur „Loyalität“ gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten. Erst 2017 wurde die evangelische Loyalitätsrichtlinie neu aufgelegt. Ist Arztsein noch ein freier Beruf?
Dabei macht Papst Benedikt höchstpersönlich auf das Sacco-Syndrom aufmerksam. In der Gerichts-Botschaft Jesu liege ein „beunruhigendes Element“. In der Tat. Denn die Konsequenz bedeutet religiös gesehen ggf. eine ewige Höllenqual. Diese „Botschaft“ des Papstes beunruhigt uns alle. Wie sehr macht sie erst gewisse Kinder unruhig. Sie produziert Kinder mit der Erkrankung ADS. Ecclesiogene ADS weist heute jedes 5. Kind Würzburgs auf. Diese Kinder wies man ein ganzes Jahr lang (2010) in jeder Kirche auf ihr mögliches Lebendig-Verbrennen in einer „Apokalypse“ hin.
Geistliche müssten auch mal „draufschlagen“, so die Weisung des Papst Benedikts im Buch „Salz der Erde“. Auf die „Dickhäuter“ unter den Kindern, die die Botschaft des Christentums nicht leben würden. Eingedenk des „Draufschlagens“ stößt der Papst aber eine Warnung aus: Es könnten Sacco-Syndrome auftreten. Es gebe „empfindsame, schon fast kranke Seelen, die man mit der Gewaltmethode „schnell in die Angst“ vor der Hölle „hinabstößt“. Aus beinahe-kranken Kindern macht man dann als Kirche so richtig Kranke, Sacco-Kranke. Die Fast-Kranken müssten rasch aus der Furchtzone, in die man sie mit dem Höllendogma geführt hat, wieder „herausgeholt werden“. Denen müsse man „viel über die Gnade“ erzählen.
Da nun aber kein Geistlicher entscheiden kann, wie das Predigen einer Folterhölle individuell auf seine Adressaten wirkt, geschehen bisher ungestrafte Verbrechen. Gerade Dickhäuter können ja auch ursprünglich Opfer sein. Das wissen Sozialarbeiter. Selbst Dickhäuter darf man in der BRD nach § 241 StGB nicht bedrohen. Und mit Folter schon gar nicht (GG Art.1). Schlimmer als unter „Hitler“ werde es in Jesu Hölle sein, so tönt es aus dem Erzbistum Paderborn (Autor Hans Werner Deppe). Froh werde man dort sein „um jedes nicht brennende Körperteil“. So etwas sei eine „verstörende Botschaft“, meint Bischof N. Schneider. Unfug. Diese angebliche Botschaft ist Lüge in finanziellem Eigennutz der Kirchen. Die Lüge zerstört die Seelen unserer Kinder.
Wie sieht die Sache rechtlich aus: Jedes Draufschlagen, ob nun als gewalttätige körperliche Züchtigung oder als verbale Bedrohung mit jenseitigen Strafen, ist in der BRD verboten, selbst wenn es keine „Verletzten“ gibt. Die genannte Bedrohung ist nach Bischof N. Schneider zudem ein „Geschäft“ der Kirchen (Der Spiegel 43,2014). Es ist ein Geschäft mit der Angst. Die Religionsfreiheit gibt dieses Geschäft eigentlich nicht her, so Prof. Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Es gebe kein zweites Rechtssystem für unsere Kleriker. Und doch gibt es eine Gesetzes- bzw. Verfassungslücke: Die Religionsfreiheit, zurückgehend auf Hitlers Reichskonkordat, gestattet sogar das Erkranken-lassen von Kindern. Eine Bedrohung mit Höllenfolter stellt keinen Verstoß gegen § 241 StGB, Bedrohung, dar. Hier ist eine Änderung der Verfassung notwendig. Immerhin: Die UN gab einem der letzten Päpste die „Mitschuld“ am Massensterben in Afrika: Das katholische Kondomverbot verbreitete die Viruserkrankung Aids. Was das bedeutet, muss ich nicht ausführen.
Es ist unterlassene Hilfeleistung für jeden Psychiater, einen Sacco-Kranken zum verursachenden Klerus zu überweisen und ihn damit aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem auszuschleusen. Er ist für eine optimale Versorgung seiner Klienten zuständig. Die ist beim Klerus nicht gegeben, hat doch Benedikt seinen Geistlichen das krank machende Dogma ewige Hölle wie ein Brandmal aufgezwungen: Wer als Geistlicher vom Dogma Hölle abweiche, der versündige sich „gegen den Heiligen Geist“. Dem werde also nie vergeben, weder in dieser noch in jener Welt.