1. Anzeige

Diese Anzeige schrieb ich am 24.10.2020:  Dr. med. Rolf Reitis   Internist und Psychotherapeut    Lüneburger Weg 1   29328 Fassberg

Datum: 24. 10.2020

 

An Polizeidienststelle Fassberg       Nachrichtlich u.a.:
Dr. Angela Merkel     -persönlich-       Bundeskanzlerin    Willy – Brandt – Str. 1       10557  Berlin
Dr. Thomas Haldenwang,  -persönlich-    Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo  5o765Köln
Franziska Giffey,  -persönlich-  Familienministerin, Glinkastr. 24          10117 Berlin
Jens Spahn, -persönlich- Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108      10117 Berlin
Frank-Walter Steinmeier  -persönlich-   Bundespräsident, Spreeweg 1   10557  Berlin
Norbert Denef, Schulstr. 2B     23683 Scharbeutz
Dr. Margot Käßmann  -persönlich- über die EKD   Herrenhäuser Str. 12   30419 Hannover
Christine Lamprecht  -persönlich-   Bundesministerin der Justiz   Mohrenstraße 37    10117 Berlin
Pater Dr. Hans Langendörfer –persönlich-  über Deutsche Bischofskonferenz  Kaiserstraße 161    53113 Bonn
Redaktion Spiegel       Erikusspitze 1   20457 Hamburg
Prof. Holsboer,      -persönlich-   Max Planck-Institut    Kraepelinstr. 2   80804   München
BKA   Thaerstraße 11          65193 Wiesbaden
Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH   Unter den Eichen 5,         65195 Wiesbaden
Belit Onay  -persönlich- Oberbürgermeister der Stadt Hannover  Trammplatz 2      30159 Hannover

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen unbekannt.  1. Strafvorwurf: schwere Körperverletzung an Kindern,
hier: schwerer seelischer Missbrauch   2. Verstoß gegen Art. 1 Grundgesetz Würde   3. Verstoß gegen § 131 StGB

Begründung:

Unsere ehemalige Bischöfin und Leiterin der EKD, der Evangelischen Kirchen Deutschlands, Dr. Margot Käßmann berichtet mir von schweren dogma-bedingten Angstkrankheiten bei Kindern. Das ermittelte ihre Kirche  im Rahmen  einer Studie zum Kirchentag. Die Kinder sind ihr bzw. der EKD also namentlich bekannt.

Irgendjemand habe diesen Kindern über Schilderungen von Strafen im Jenseits  „tief existenzielle  Ängste“ gemacht, wie der am Rande des Wahnsinns stehende „Luther“ sie gehabt habe, so Käßmann. Weiterhin muss jemand den untersuchten Kindern  mitgeteilt haben, ihr Gott habe mit einer sog.  Sintflut einen irgendwo „legalen“ Holocaust an der Menschheit begangen – und sie müssten den Täter anbeten. Hier muss der Verfassungsschutz aktiv werden (Verstoß gegen Art. 1 GG, Würde, und § 131 StGB).  Die genannten fundamentalistischen  Dogmen haben bei den Kleinen, so Käßmann, Erkrankungen mit „ungeheuren Ängsten“ ausgelöst. Man merkt Käßmann ihr Mitleid mit den missbrauchten Kleinen an. Doch für die EKD Leitung (Bedford – Strohm) ist Angst bares Geld. Nicht nur Käßmann, auch der Theologe und Psychotherapeut Eugen Drewermann ist entsetzt: Er trifft auf solcherart geschädigte Patienten mit „endlosen Ängsten“, so in einem Schreiben  an mich jetzt im Oktober 2020. Pfarrer Joh. zu Eltz berichtet gar von heute „durch alle Ritzen“ kommenden schizophrenie-artigen  Erkrankungen. Sie lassen ihn  an „Besessenheit“ denken. Der Analytiker Tilmann Moser schreibt mir, die Kinder seien „millionenfach“ mit dem Höllendogma psychisch „vergiftet“. Geschädigten Kindern merkt man ihre Erkrankung nicht unbedingt an. Wir wissen: Die Schreie missbrauchter Kinder sind stumm. Man muss in Ruhe mit ihnen reden. Grausam seien die Amtskirchen, so auch die Bundesärztekammer in Gestalt ihrer Vizepräsidentin Dr. C. Goesmann zu mir. Daher sei sie ausgetreten.

Medizinisch tätige Kollegen, so Prof. Leuzinger-Bohleber, weigern sich, diese Erkrankungen kausal zu behandeln. Dafür sei man nicht ausgebildet und das solle auch „so bleiben“.  Somit ist auch die medizinische Studienlage dünn bis fehlend. Das bemängelt sogar das zuständige  Fachresort der DGPPN. Umso wichtiger ist die vorliegende Studie der EKD. In psychischer Überforderung  überweisen Mediziner solche schweren Fälle „zum verursachenden Klerus“, so der Psychiater Dr. Rüber-Winterhoff, Celle. Chefarzt Dr. Manfred Lütz schreibt mir, Psychiater hätten derart „schlechte Erfahrungen mit der Religion“ gemacht, dass sie kleriker-bedingte Erkrankungen nicht therapieren könnten. Der angesehene Hannoveraner Psychiater Dr. Küver berichtet mir, er sei klerikal so „geschädigt“, dass er sich „nie“ mit Patienten über deren Religionsschäden habe unterhalten können. Küvers Ängste sind symptomatisch für unsere gesamte sprechende Medizin. Doch sie sind keine guten Wegbegleiter, zumal sie hier die eigene Tätigkeit betreffen und diese blockieren – zum Schaden der Patienten. Übrigens: Seine Angst bemerkt ein Psychiater selbst kaum, wenn und weil er sich nie in die Wagnis einer Religions- oder gar Gottkritik begibt. Eine Zusammenfassung der genannten religionsbedingten Erkrankungen ist ausführlich als Sacco-Syndrom beschrieben unter www.frank-sacco.de.

Das Jugendamt Hannover ist bereits informiert. Die Sache liegt beim Oberbürgermeister Onay.  Man überlegt dort noch, ob man eingreifen und den schwer traumatisierten Kindern und ihren überforderten Eltern Hilfe zukommen lassen muss. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Man muss. Von Wichtigkeit ist auch eine Prävention solcher Schäden. Denn sie müssen nicht sein. Die genannten Dogmen gehören  nicht mehr in die Neuzeit.  Ermittlungen sind aufzunehmen.

Gez. Reitis

Die Antwort der Staatsanwaltschaft: Nichts Strafwürdiges.

 

2. Anzeige Jugendamt Hannover aus 2020. Kirche schürt nach eigener Angabe Kinderängste

Dr. med. Rolf Reitis          alias Frank Sacco

-offener Brief-                                                                          13.6.2020

Frau Anke Broßat-Warschun,
Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover („Jugendamt“)
Hildesheimer Straße 20   30169 Hannover

Sehr geehrte Frau Broßat-Warschun.

Bereits am 28.3.20 und am 6.5.20 schrieb ich Ihnen in dieser Angelegenheit.

Hiermit ergeht Anzeige wegen stattgefundener Kindeswohlgefährdung. Kinder haben nach §1631 bgb ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.   Erläuterungen im Text.

In der etablierten Psychiatrie gibt es (noch) keine Fortbildungen über ecclesiogene Schäden. Ja man negiert dort einerseits das Vorkommen von Gesundheitsschäden an Kindern, verursacht durch die bekannten kirchlichen Dogmen wie Sintflut, ewige Verdammnis, Sodom und Gomorrha, Apokalypse oder gar die „Mittäterschaft“  von Kindern  an der Kreuzigung Jesu (das Dokument liegt Ihnen bereits vor),  um nur einige zu nennen. Andererseits überweist man im „Wissen“ um diese Schäden ecclesiogen Erkrankte zu den  Verursachern, zum Klerus, so der Psychiater Dr. Rüber Winterhoff, Celle. Protokoll hier vorliegend.  Die Begründung: Das „transzendentale Denken fehle“ in der sprechenden Medizin (das Dokument liegt Ihnen bereits vor). Der Klerus stellt dann bei den heute „durch alle Ritzen“ kommenden  Erkrankten die erschreckende  (Fehl-) Diagnose, die Überwiesenen seien „vom Teufel besessen“. Dem beschriebenen  Kunstfehler der Psychiatrie liegt also eine dortige Bewusstseinsspaltung zugrunde. Deren Ursache sind wiederum eigene verdrängte Ängste. So „wissen“ nur Kleriker um diese Dinge, zumal auch nur sie – allerdings außerhalb des qualitätsgesicherten Gesundheitssystems  – „behandeln“. Die dort gestellten  „Diagnosen“ sind allerdings für die Erkrankten sehr unbekömmlich.

Dr. Margot Käßmann registriert dann auch derartige Schäden in einer Studie (das Dokument liegt Ihnen bereit vor) an „etwa“ 10.000 Kindern. Die Kirche beantwortet deren Fragen zum Kirchentag. Die Geschichte der Sintflut solle man, so Käßmann,  Kindern schon so erzählen, „wie es die Bibel tut“. Doch sie stellt fest, dass man die Kleinen damit über das Entstehen  ungeheurer Ängste vor Gott, wie sie schreibt, krank macht. Das Dogma Hölle führe sie gar in „tief existentielle Ängste“, wie Luther sie gehabt habe. Luther hatte, immer am Rande des Wahnsinns stehend,  diese Ängste vor einer ewigen Qual in einem „feurigen Pfuhl, in dem das Feuer nicht verlöscht“. Bischof Nikolaus Schneider schreibt dann auch, gewisse Sünder kämen „nach einem Richterspruch“ Jesu in dessen ewiges Höllenfeuer (das Dokument liegt Ihnen bereits vor). Selbstverständlich macht das Kinder im Sinn eines Sacco-Syndroms krank. Diese „Botschaft Jesu“  „verstöre“ Kinder, so dann auch Schneider. Die Würzburger Ausstellungen „Endzeit“ im Jahr 2010, es ging  über die „bald“ kommende Apokalypse, verstörten ebenfalls die dortigen Kinder. Würzburg ist daher nun Welthauptstadt der Angsterkrankung ADS. Derart verstörte Kinder weisen ein Defizit an Aufmerksamkeit auf. Auch führt Würzburg in der Suizidstatistik. Dortige Forscher an der Universität  sehen einen eindeutigen Zusammenhang.

Die Bundesärztekammer wies in Person ihrer  Vizepräsidentin Dr. Goesmann am 17.11.2009 auf „Grausamkeiten“ der Kirchen hin, begangen an Kindern. Daher sei sie ausgetreten. Protokoll hier vorliegend. Das Kindeswohl ist also nicht nur gefährdet, es ist nach Studienlage  bereits dahin. Jede Grausamkeit macht krank.

Frau Käßmann sind die Geschädigten, davon ist auszugehen,  noch namentlich bekannt. Sie sind teils aus ihrer Gemeinde. Ich bitte Sie, diese Kinder einer Therapie zuzuführen. In der modernen Theologie (siehe bei Eugen Drewermann, Tillmann Moser, Eugen Biser) geht man davon aus, dass Gott die Liebe ist und daher noch nie jemanden mit Feuer oder Wasser gequält hat und solches auch nicht plant.  Bischof Schneider spricht allerdings im Der Spiegel 43/2014 davon, Angst vor jenseitiger Folter zu machen, sei ein „Geschäft“ der Kirche — „gewesen“. Das Geschäft wird indes weiterhin geführt. Ja Schneider selbst schürt es. Hier ist ein grundsätzliches Vorgehen des Jugendamtes erforderlich.

Ihr Reitis

Die Antwort: Kein Einschreiten des Amtes. 

 

3.Anzeige Präses der EKD:  Bedford-Strohm    2020

Datum:  16.12.20     abg

 

An Staatsanwaltschaft Hannover                                 über die Polizeidienststelle Fassberg
Volgersweg 67

30174 Hannover    nachr.    u.a.   EKD  //    Bedford – Strohm  //   Bischof Dr. Georg Bätzing  //    Kardinal Marx // Deutsche Rabbinerkonferenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergeht Strafanzeige gegen Heinrich Bedford-Strohm und den Weltbild-Verlag aufgrund von Gotteslästerung und Kindesmissbrauch. Hier besteht eine akut abzuwehrende, konkrete Gefahr für unsere Kleinen.

Der Ratsvorsitzende steht bekanntlich auf dem Standpunkt, eine sog. Sintflut vor ca. 6000 Jahren stelle keine Straftat seines Gottes dar. Dieser sei im Gegenteil die Gerechtigkeit und die Liebe in Personalunion. Das predigt er auch vor Kindern. Ja das besingt er zur Weihnacht mit Kindern. Dem ist sofort Einhalt zu gebieten. Er vermittelt Kindern ein schon älteres Gerechtigkeitsmodell, von dem man meinte, es sei hierzulande 1945 abgeschafft worden.

Nun äußert Bedford –Strohm in der „Die Zeit“ vom 13.8.20: „Menschen ertrinken zu lassen, ist ein Sakrileg“, also eine Gotteslästerung. Nach der Auffassung des Ratsvorsitzenden ist also sein Gott ein Gotteslästerer.

Bedford – Strohm weiter: Menschen auf der Flucht, also auch auf der Flucht vor einer Flut, dürfe man „nicht ertrinken lassen“. Diese seine Erkenntnis würden sogar Politiker teilen, „wie Horst Seehofer und Friedrich Merz“! Bedfords –Strohms Gott teilt diese Erkenntnis nicht. Daraus ergibt sich im erweiterten Kontext, dass Gotteslästerung darin besteht, auch nur dafür zu sein, Menschen in einer Ertrinkungssituation nicht retten zu wollen. Umso größer ist demnach das Sakrileg, als Mörder selbst Menschen zu ertränken. Und noch einmal größer ist die Gotteslästerung, das mordlustige Ertränken aller Erdentiere und Erdenmenschen vor Kindern für gerecht zu erklären oder gar eigenhändig mittels Regenwasser global bei all jenen durchgeführt zu haben, die nicht auf ein Schiff passten – zugegeben: ein großes Schiff – ein sehr sehr sehr großes Schiff.

So setzen die Amtskirchen in Gotteslästerung Kindern, und das geht aus dem mitgeschickten Bild der „Illustrierten Bibel für Kinder“, hervor, ein hitleroides Gottesbild vor mit dem von seinem Vorgänger Bischof Nikolaus Schneider zugegebenen eigentlichen Zweck, Kindern große Angst vor diesem „Hitler“ zu machen, welcher dann ja einmal, so die klerikale Drohung, nach einer sog. Auferstehung von einmal Toten über sie richten werde, über ihre Sünden, so klein diese Kinder und Sünden auch sein mögen. Auf dem Bild versucht ein Säugling, seine ertrinkende Mutter zu retten. Drei weitere Kleinkinder schauen dem Unternehmen in Hilflosigkeit und Entsetzen zu. Ein paar Tage noch und sie werden selbst ertränkt werden. Von „Gott“. Auch drei abgebildete, absolut sündenfreie Tigerbabys werden dann, inklusive der Tigermutter ersäuft sein: Keine Sea-Watch 4 in Sicht, keiner der  550 Bündnispartner von United4 Rescue in Sichtweite. Die Amtskirchen zwingen unsere Kinder, einen Hitlergott anzubeten. Das ist  ein Verstoß einer Körperschaft öffentlichen Rechtes gegen Art. 1 GG Würde.

Angst, speziell vor der ewigen Hölle, sei halt das „Geschäft“ der Kirchen, gibt der o.g. Bischof Schneider im „Der Spiegel“ 43/14 zu. Dieser amtskirchliche Terror Kindern gegenüber, der das „Evangelium“, die frohe Weihnachtsbotschaft, Thema Retter, nun wirklich zur Farce macht, ist allgemein bekannt. Kanzlerin Angela Merkel sagte es so: Der Kampf gegen die Anstifter von Terror sei ein „gemeinsamer Kampf“. Sie ist demnach auf unserer Seite. Sie sprach sich explizit gegen jeden religiösen Fundamentalismus aus, Islam eingeschlossen.

Nun, in punkto Hölle kann ich kann Sie als Staatsanwaltschaft beruhigen: In der Pathologie wurde früher und wird auch heute gelehrt: Die angesprochene Auferstehung gehört in die Kategorie Wahn. Einmal richtig tot ist wirklich tot. Das lernten auch Sie im Ihrem Jurastudium. Und das mit dem Wahn lehrte uns allen schon Freud.

Damit sind die amtskirchlichen finanziellen Zugpferde Hölle, Apokalypse und das Zuckerbrot Paradies endgültig Aberglaube und Kirchenreklame – zum Schaden für unsere Kleinen. Jesus ist definitiv tot, erkannten und anerkannten die Staatsanwaltschaften Freiburg i.Br. und Hannover. Er plane weder eine Apokalypse noch eine Hölle. Er sei daher kein festzusetzender Terrorist. Er sei in diesen  Angelegenheiten komplett unschuldig. Opfer einer  üblen amtskirchlichen Verleumdung in finanziellem Eigennutz. Seine Sündenfreiheit ist gerettet.

Rolf Reitis

Die Antwort: Nichts Strafwürdiges.