Die EAT (Ekklesio-Adversative Therapie)

 

Therapie gegen krankmachende Religionen. Die EAT   (Ecclesio-Adversative Therapie)

 

 Schizophrene malen ihren "Gott"

 

Die EAT stellt die Kurzform einer Therapie bei am Sacco-Syndrom erkrankten dar. Ihr Ziel:

Die Befreiung von religiösen Ängsten und Schuldgefühlen in der Psychotherapie

Die Ursache diverser psychischer Erkrankungen wird heute leider noch zu  pauschal den Eltern zugeschrieben. Martin Grabe, Chefarzt einer diakonischen Psychiatrie, erklärte dazu, dass er „Probleme mit Gott“ in der Regel nicht als solche behandeln würde. Stattdessen gehe man eher davon aus, dass der Patient „problematische Erfahrungen mit den Eltern tief verinnerlicht hat“ (Quelle: idea Spektrum, 47/2011). Doch diese Sichtweise greift zu kurz, ja sie ist schlicht falsch. Schon Sigmund Freud verbannte eine fundamentalistische Religion und die von ihr verursachten Schäden aus dem Analysezimmer.
Es stellt sich die Frage: Haben reale Eltern ihren Kindern je damit gedroht, sie ewig in einer Hölle zu verbrennen? Die „Heilige Schrift“ tut genau das.
In der EAT spricht der Therapeut deshalb gezielt mit dem Klienten über dessen Glauben. Dabei wird arbeitshypothetisch vorausgesetzt, dass es einen hundertprozentigen Atheisten kaum gibt. Fast jeder Mensch im Abendland hat von Gott, Jesus, dem Kreuz und unserer angeblichen Schuld an seinem Foltertod gehört. Begriffe wie Himmel und Hölle existieren weltweit in  jeder Landessprache. Ebenso bekannt ist der Absolutheitsanspruch des biblischen Jesus, wonach nur der christliche Glaube vor der Verdammnis schützt. Sätze wie „Kein Weg führt zum Vater denn durch mich“ wurden dem Jesus der Bibel oft aus missionarischen, meist aber aus handfesten wirtschaftlichen Interessen in den Mund gelegt.
Als psychologisches Gegengewicht zu Kommunion und Konfirmation setzt die EAT auf eine sogenannte „Ausfirmung“. Diese muss stärker und bestimmter sein als die Kraft der kirchlichen Unwahrheiten über den individuellen Gott. Die EAT geht davon aus, dass der Höllenglaube tief im kollektiven Unbewussten des Klienten verankert ist – eine Annahme, auf die schon C.G. Jung sprichwörtlich 100 zu 1 gewettet hätte. Eine detaillierte Analyse, wann und wo genau die kirchliche Schädigung stattfand, ist in der EAT meist entbehrlich, kann aber bei Bedarf therapiebegleitend erfolgen. Das hat auch pragmatische Gründe: Alles, was vor dem dritten oder vierten Lebensjahr geschah, kann in einer klassischen Analyse ohnehin nicht mehr erinnert werden.
Der Ansatz der EAT  unterscheidet sich grundlegend von dem einer klassischen Analyse. Herkömmliche Analysen decken mit etwas Glück – und oft leider erst nach Jahren – das auslösende Trauma, die vermeintliche „Sünde“, auf. Meist erweist sich dieses Vergehen dann als so geringfügig, dass eine jenseitige Strafe ohnehin ausgeschlossen erscheint. Ein Beispiel: Man hat als Kleinkind mit einer Gouvernante oder der Mutter gekuschelt und dies als Sünde oder gar als Inzest wahrnehmen müssen. Nach einer erfolgreichen Analyse ist der Erkrankte zwar rehabilitiert und kann gesunden – er passt sozusagen wieder durch das Nadelöhr. Doch oft bleibt die „Sünde“ unauffindbar, da sie so stark verdrängt wurde, dass sie auch durch freie Assoziation nicht zutage tritt. Liegt das vermeintliche Vergehen in der frühen Kindheit, ist es im autobiografischen Gedächtnis ohnehin nicht gespeichert. Eine in diesem Lebensabschnitt „aufgedeckte“ Sünde ist daher meist ein vom Analytiker suggeriertes Ereignis.
Die EAT führt stattdessen direkt die Strafe und die Vorstellung einer ewigen Verdammnis ad absurdum. Sie fokussiert sich nicht primär auf das Aufdecken einer Sünde. Denn als Herrscher über eine Folterhölle wäre Jesus lediglich die Steigerungsform eines irdischen Despoten. Der Kirchenautor Hans-Werner Deppe schreibt für unsere ohnehin verängstigten Kinder, dass Jesus in seiner Hölle schlimmer als "Hitler“ wüte. Das ist nicht nur geschmacklos und grausam, sondern auch Gotteslästerung – selbst wenn die eingeschaltete Staatsanwaltschaft dies anders sah.
Die EAT deckt die Verbrechen der Kirchen an Kindern und somit am Erkrankten bis ins Detail auf. Dem Patienten wird plötzlich bewusst, dass er zu jenen Kindern gehörte, die es seelisch nicht verkraften, wenn man ihnen – unter Missachtung von § 241 StGB (Bedrohung) und § 19 StGB (Schuldunfähigkeit von Kindern) – mit der ewigen Hölle droht oder ihnen die Schuld am Kreuzestod gibt. Er ist nicht der Täter, sondern das Opfer, und genau das muss er erkennen und begreifen. In seinem Fall wurden selbst die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention von Geistlichen missachtet.
Der EAT-Therapeut klärt den Klienten sachlich über die Institution Kirche auf: Priester, Pastoren und zu oft auch Religionslehrer regieren mit der Macht der „Gnade“. Diese soll am Tag des Jüngsten Gerichts darüber entscheiden, ob ein Mensch in die „ewige Verdammnis“ gerät. Dass Kinder dort bei Nichtbuße mit Feuer gefoltert werden, daran lassen die evangelische Kirche, die Bibel und die Gesangbücher keinen Zweifel. „...dein Seel und Leib dort brennen muss“, singt im Kirchenlied 234 („So wahr ich lebe, spricht dein Gott“) angeblich Gott persönlich den Kleinen im 21. Jahrhundert vor. Zwar gibt es Pläne, dieses Lied zu entfernen, dennoch bedroht es Kinder bis heute mit Folter. Einem Sacco-Kranken wird in der EAT in diesem Kontext das Gesetz erklärt. Ein Standortpfarrer brachte es treffend auf den Punkt: Die Androhung von Folter ist bereits Folter.
Hierzu greift Artikel 37 der UN-Kinderrechtskonvention (Verbot der Folter, der Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe):
Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird.
Auch das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) legt in § 7 fest, dass die Folterung von Personen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft wird. Im Zentrum der EAT steht daher die fundamentale Aussage: Weder Gott noch Jesus sind Despoten- oder Verbrecheräquivalente. Sie entsprechen nicht dem Bild, das die Kirchen heute oft von ihnen zeichnen. Dies ist der Kernpunkt der Therapie.
Für moderne Menschen ist der Gedanke unerträglich, Jesus würde in einer Hölle dort weitermachen, wo Hitler 1945 aufhören musste. Die Verknüpfung einer angeblich gottgeführten Hölle mit Auschwitz ist zutiefst abstoßend. Doch genau hier liegt ein bisoziativer Akt – eine verbale Fulguration –, den ein erfahrener Therapeut nutzen kann. Das reale historische Grauen von Auschwitz hilft an dieser Stelle paradoxerweise, psychiatrisch festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Frei nach Theodor W. Adorno gilt: Nie wieder Folter, nie wieder Konzentrationslager. Für die psychische Gesundheit bedeutet das konsequent: Nie wieder Angst vor einem ewigen KZ.
Die Erlernung der EAT erfordert zwingend eine kontinuierliche therapeutische Überwachung, da hierbei erfahrungsgemäß rasch Schuldgefühle und Versündigungsideen induziert werden können. Auch nach Abschluss der eigentlichen therapeutischen Tätigkeit bleibt eine engmaschige Nachsorge hinsichtlich eines potenziellen Sacco-Syndroms unerlässlich. Aufgrund der ausgeprägten Gefahr suggestiver Beeinflussung sollten Therapeuten und Patienten vorerst auf den Besuch von Kirchen und Gotteshäusern sowie auf das Beten verzichten. Das Beten fungiert in diesem Kontext als ein autosuggestiver Akt – ein Dienst, der dem Gottesbegriff ohnehin nicht gerecht wird. Ebenso ist das Rezipieren kirchlicher Musik, insbesondere von Orgelspiel, aufgrund unkalkulierbarer Suggestionseffekte zu meiden (vgl. Kapitel „Hypnose“).
Zum Thema Gebet und Meditation konstatiert Josef Rudin in seinem Werk Psychotherapie und Religion: „Ist es nicht nur ein ewiges Sprechen mit sich selbst, das der Mensch da vollzieht? [...] Ist Beten im Grunde ein Hinausverlegen subjektiver Seelenbilder und der dazugehörigen Vorstellungen und Gefühle in ein bloß gedachtes [...] Wesen?“ Hier greift das theologische Axiom: „Niemand hat Gott je gesehen“. Die Anbetung eines kleinlich-rachsüchtigen Gesetzesgottes manifestiert sich folglich fast zwangsläufig in Verkrampfung und Unfreiheit; sie trägt deutliche Züge einer Angst- und Zwangsneurose. Ein wahrhaftiges Gebet bildet sich stattdessen vielmehr im alltäglichen Leben ab, sofern dieses von einer konstanten Achtsamkeit für die Belange des Mitmenschen geprägt ist.
Im Rahmen der EAT schließt sich eine dezidierte Darstellung der bundesdeutschen Gesetze an, gegen die kirchliche Institutionen – insbesondere durch das Dogma der Verdammnis – verstoßen:

Dem Erkrankten wird dargelegt, dass der Gesetzesgeber sich bei der Gesetzgebung schon etwas denkt, eine Absicht verfolgt. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. für Strafrecht in Bochum:  „Die Ausübung unserer Religion erlaubt uns auch nicht den kleinsten Eingriff in fremde Rechte und entbindet uns von keiner Rechtspflicht.“ Die Schranken, die unsere Gesetze ziehen, verschieben sich „im Fall der Religionsausübung um keinen Millimeter“, so der Jurist.

In der EAT wird beispielsweise das neu installierte Kinderabendmahl für Kita-Kinder ab drei oder vier Jahren diskutiert. Die Abendmahlliturgie und zahlreiche Kirchenlieder schreiben bereits diesen Kleinkindern eine „Mittäterschaft“ an der Kreuzigung Jesu zu.
Diese Wortwahl stammt explizit von Pastor Traugott Giesen (Keitum). Aus juristischer Sicht ist eine Mittäterschaft nach § 25 StGB eine Form der Täterschaft. Welche psychologischen Folgen das für Kinder hat, zeigt ein Blick in das evangelische Gesangbuch. Im Lied Nr. 88 singen die Kleinsten: „Jesus, ...hilf, dass ich mit Sünde dich, martre nicht aufs neue.“ Hier erreicht die kirchliche Praxis einen pädagogischen und geschmacklichen Tiefpunkt. Ebenso fatal wirkt das Lied „O Haupt voll Blut und Wunden“: „…was Du Herr erduldet, ist alles meine Last, ich hab es selbst verschuldet, was Du getragen hast.“
Solche Texte können seelisch belasten. Kindern wird hier suggeriert, sie seien für einen grauenhaften Mord verantwortlich. Da Kinder in diesem Alter Gelerntes meist wörtlich und real nehmen, wiegt dieser Vorwurf schwer. Zwar regelt § 19 StGB die absolute Schuldunfähigkeit von Kindern unter 14 Jahren im Strafrecht, doch die Kirche bürdet ihnen hier eine moralische und existenzielle „Sünde“ auf – ungeachtet der Tatsache, dass die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts an die Werte unserer Rechtsordnung gebunden sind.
Nach dieser Logik wären im Übrigen auch schwer seelisch erkrankte Menschen jeden Alters „abendmahlsunfähig“, da das weltliche Recht sie nach § 20 StGB (Schuldunfähigkeit bei seelischer Störung) schützt. Es widerspricht der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde, wenn Kindern ein zorniger, strafender Gott vermittelt wird, den sie aus Angst anbeten müssen.
Auch die biblische Abraham-Geschichte wird in der Therapie mit Patienten diskutiert. Abraham gehorchte „Gott“ – doch hinter diesem Gehorsam stand letztlich die Angst vor Sünde und göttlicher Strafe. Zum Glück griff im letzten Moment ein Engel ein. Wer tötet schon ohne Not das eigene Kind wie ein Schaf? Dennoch gilt Abraham bis heute als Musterbeispiel des gehorsamen Gläubigen.
Dem Mörder Illigen erschien ein solcher Engel nicht. „Ich musste meinen Vater töten“, äußerte Illigen, der bei Peter Sloterdijk promovierte. Er fühlte sich als Unschuldiger schuldig, war jedoch vielmehr Opfer einer bis zum Exzess brutalen Religion. Laut Artikel war sein Neurotransmitter-Pegel derart erhöht, dass es zu „Fehlschaltungen im Wahrnehmungszentrum des Gehirns“ kam. Sloterdijk vertritt, ähnlich wie Cioran und Baudrillard, eine katastrophische Version der Postmoderne. Religiös entspricht dies in etwa der Apokalypse.
Eine solche Lehre von der Apokalypse bleibt nicht ohne Folgen: Im Jahr 2010 standen alle Kirchen Würzburgs im Zeichen dieser Endzeitvision, die den dortigen Kindern als reale Zukunft vermittelt wurde. Nach einer erfolglosen Abmahnung zeigte ich die St.-Stephan-Kirche im Frühjahr 2010 an. Ich hatte dort ein weinendes Kind in der dritten Reihe vorgefunden, das akute Angst davor hatte, in der Apokalypse zu verbrennen. Meine anschließende Bitte an die Niedersächsische Ärztekammer, diese Ausstellungen zu unterbinden, wurde mit der Begründung abgelehnt, man sei „nicht zuständig“. Die Quittung dafür zeigt sich im seither enorm hohen Krankenstand der Würzburger Kinder: Allein jedes fünfte Kind leidet dort unter der angstbasierten Störung ADS.
Im Rahmen der EAT spricht der Therapeut daher gezielt über den Kern des kollektiven Unbewussten. Es werden konkrete Fragen zu Ängsten vor übermenschlichem Leid gestellt – sowohl auf der Erde als auch in einer erdichteten Hölle. Wo Freud das Sprechen über diese Inhalte einst abgeschafft hat, lehrt die EAT unsere Psychiater wieder den Dialog. Der Therapeut beobachtet dabei präzise, wie der Klient auf diese gezielten Impulse reagiert. Er dosiert die Eindringlichkeit seiner Aufklärung je nach der Möglichkeit des Patienten, diese Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Für eine EAT sollte zunächst viermal eine Stunde Gesprächszeit eingeplant werden, ggf. mit zeitweiser Einbindung der Familie. Der Abstand zwischen den Stunden sollte ein bis zwei Wochen betragen. Informationsmaterial wird mitgegeben.  Der EA - Therapeut vermittelt den Erkrankten eine andere, eine gesunde und damit bessere Religion. Haus- und Kinderärzte sind aus dargelegten Gründen zurzeit fast geeigneter als unsere spezifisch angstbesetzten Psychiater.
Thema: Widerstände in der EAT
Selbstverständlich treten auch in der EAT  Widerstände auf. Da in diesem Ansatz Religions- und Gotteskritik explizit geäußert wird, stößt dies im Unbewussten nicht selten auf Ablehnung. Sehr häufig zeigt sich hierbei ein verdrängter Jenseitsglaube. Ein prägnantes Beispiel: Ein Patient bestritt vehement, an die Hölle zu glauben oder einen Zusammenhang zwischen seiner Depression und entsprechenden Ängsten zu sehen. In der vorangegangenen Therapiestunde hatte er jedoch noch voller Überzeugung geäußert, dass Hitler „sicher in die Hölle“ komme.
Innerhalb einer EAT muss – analog zu den systemischen Dynamiken einer pathologischen Psychiatrielandschaft – der analytisch stärkste Widerstand überwunden werden: die sogenannte ich-syntone Abwehr. Totalitäre Systeme nutzen die Androhung von Folter und Terror, um genau diese Form der Abwehr in der Bevölkerung zu erzeugen. Auf diese Weise zementieren sie ihre Ideologien sowie religiöse Dogmatismen und sichern den eigenen Machterhalt – ein Mechanismus, der sich historisch auch in den beiden christlichen Großkirchen wiederfindet.
Die ich-syntone Abwehr zwingt Betroffene dazu, die vom Establishment vorgegebenen Dogmen als eigene, tiefste Überzeugung zu verinnerlichen. Tragischerweise kann dies auch zu kriminellen Handlungen führen, da die Abwehr essenzielle Denkfunktionen, Logik und Kritikfähigkeit blockiert und wie eine Gehirnwäsche wirkt. Ein extremes Beispiel hierfür ist Anders Breivik, der sich als „Kreuzritter Gottes“ imaginierte und sich – einer fehlgeleiteten Dogmeninterpretation folgend – frei von Fegefeuer und Hölle wähnte. Dieser psychologische Mechanismus kostete 77 Norwegern das Leben.

Was macht man bei diesen Widerständen? Man erzählt einfach weiter. Man drängt dem Klienten nichts auf. Man vertraut darauf, dass die geäußerten rationalen Gedanken des Therapeuten zur Religion einfach irgendwann ankommen, im Bewusstsein und im Unbewussten. Es werden nur belegbare Fakten vom Therapeuten geäußert – wenn auch harte Fakten. Die Wahrheit und die Vernunft müssen auf den Tisch. Bei „Atheisten“ kann zur Klärung, ob doch eine religionsbedingte Erkrankung vorliegt, der Kierkegaard Test angewendet werden (siehe dort).

Die Laien-Psychoanalyse und die Laien- EAT

Sigmund Freud propagierte einst die Laien-Psychoanalyse mit dem Argument, diese Sache sei viel zu wertvoll, um sie allein Ärzten und Geistlichen zu überlassen. Mit der nötigen Vorsicht kann heute auch jeder Laie durch gezielte Gespräche im Rahmen einer EAT dazu beitragen, destruktive oder falsche religiöse Vorstellungen bei seinem Gegenüber zu korrigieren. Themen wie die Sintflut, Sodom und Gomorrha, der Zorn Gottes sowie der Glauben an Teufel und Hölle lassen sich so rational hinterfragen und ad absurdum führen.
Auch Eltern, deren Kinder einen kirchlichen Unterricht besuchen, sollten die dort vermittelten Inhalte kritisch hinterfragen und – sofern sie die Kraft dazu haben – korrigieren. Die zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Eltern bereits während der Kindergartenzeit aktiv das Gespräch mit ihren Kindern suchen und nachfragen, welche religiösen Inhalte vermittelt wurden.