Musteranzeigen

Niemand soll dem einmal toten Sacco später nachsagen, er hätte nicht alles versucht.  Hier  4 von ca. 20 Anzeigen (gekürzte Formen,  Originale wurden versandt). Um Nachahmungen wird gebeten, um ein Umdenken in der Justiz zu bewirken. Die Anzeige in Richtung des Auferstandenen bewirkte seine völlige Unschuld: Jesus sei nicht existent. Einmal Verstorbene müssen nicht in Haft. 

Anzeige 1

An die Staatsanwaltschaft Würzburg     Auszüge    20.8.2012 

 
Nachrichtlich:
Amt für Jugend und Familie Fachbereich 31a Zeppelinstr. 15 97074 Würzburg
Bischof Robert Zollitsch, Schoferstr. 2 79098 Freiburg i. Br.
Daniel Bahr, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln
Dr. Kristina Schröder, Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin
Dr. Helmut Schmid Neuberger Weg 82 22419 Hamburg
Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin
Norbert Denef, Schulstr. 2B 23683 Scharbeutz
Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 102, 50939 Köln
Dr. Angela Merkel, Willy - Brandt - Str. 1 10557 Berlin
Redaktion „Die Zeit“, Speersort 1, 20095 Hamburg
Redaktion „Der Spiegel“, Erikusspitze 1 20457 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erfolgt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Ausstellung Apokalypse in der St. Stephan Kirche  Würzburg Zur Last gelegt wird:

Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV, Androhung von Folter und diversen Verstößen gegen deutsches Recht, wie sie sich aus dem Text ergeben, u.a. § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 240 Nötigung, § 241 Bedrohung, § 1631 BGB Personensorge, Störung der Religionsruhe, § 131 StBG Gewaltdarstellung, Verstoßes gegen Art. 1 GG und gegen § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die Ausstellung „Apokalypse“ sah ich im Rahmen einer Reise nach Würzburg im März 2010. Die Apokalypse ist die „Enthüllung“ dessen, was uns und unsere Kinder am Ende der Zeit erwartet (siehe Eschatologie, Jüngstes Gericht). Sie ist fester Bestandteil des heutigen offiziellen Glaubens beider Großkirchen. In Lukas 17 legt Lukas Jesus die Worte in den Mund, er werde bei seiner Wiederkehr eine erneute Sintflut und erneut Menschenverbrennungen vornehmen. Das Kapitel Lukas gilt heute als tatsächliches und wahres Wort Gottes. Es gilt als heilig und duldet keinen Widerspruch eines Gläubigen. Der Jesus der Bibel gilt zwar als sündenfrei, erweist sich hier aber als Terrorist schlimmster Bauart. Die Bibel macht ihn hier zum größten lebenden Sünder...

Ich war über meine Erlebnisse in der St. Stephan Kirche entsetzt.... Die Offenbarungen lagen in St. Stephan aus. Sie gipfeln ja, wie Ihnen bekannt, in der Ankündigung, Jesus werde kommen und foltern „Tag und Nacht, von Ewigkeit zu Ewigkeit“. Das ist für unsere Kinder nach § 241 StGB: Bedrohung. Entsetzliche und damit autistogene Bedrohung mit eventuell eintretender Ewigkeitsfolter.

Zu jedem der 9 ausgestellten großformatigen Werke des Künstlers J. Gassmann, für den die Offenbarungen wahrscheinlich selbst das Problem darstellen oder darstellten, lag eine „Erklärung“ der Kirche, ein Bibelzitat, bei. Zur Mitnahme. Ich nahm die Blätter mit.

Die Kirche war nur spärlich gefüllt. Eine Mutter trug ihr Kind in einem Schultertuch. Zwei Mädchen saßen und lasen. Eines der Mädchen weinte. Es hatte die „Erklärung“ zum Apokalyptischen Reiter (Off. 6, 1-6) gelesen. Text: „Und der darauf saß, dessen Name war: Der Tod, und die Hölle folgte ihm nach. Und ihnen wurde Macht gegeben über den vierten Teil der Erde, zu töten mit Schwert und Hunger und Pest und durch die wilden Tiere auf Erden.“ Natürlich trifft diese Ankündigung ein wehrloses Kind hart.

Niemand außer mir war zugegen, um das Kind zu beruhigen. Ich tat es mit den Worten, Gott sei nicht so, wie in den Offenbarungen beschrieben. Er sei die bedingungslose Liebe und lehne jede Art von Gewaltanwendung ab... 

Das Grundgesetz, mit seiner Betonung der Würde, ist hier verletzt. Unsere Kleinen werden in Nötigung unter Umgehung von § 240 StBG gezwungen, einen grausamsten Gewalttäter anzubeten. Das ist auch gegen die Würde Gottes, der nach meiner moderner Anschauung die bedingungslose Liebe ist. Nach unserer ehemaligen Bischöfin Dr. M. Käßmann ist diese Ausstellung pure „Gotteslästerung“. Käßmann: „Jeder Mensch, der glaubt, dass er Gewalttaten religiös deklinieren könne, ist ein Gotteslästerer.“ Hier lästere, so Käßmann, also die Kirche St. Stephan zu Würzburg Gott...

Es lagen auch Gesangbücher in St. Stephan aus mit dem Höllenlied 234: „So wahr ich lebe, spricht Dein Gott“. Inhalt: „...so du nicht Buße tust, dein Seel und Leib dort brennen muss.“ Ein hoher Polizeibeamter sagte mir, wenn er derartige Gesangbücher bei einem Kirchenbesuch nicht beschlagnahme, mache er sich strafbar. So weit sind wir also. Kinder sind keiner Fundamentalkritik fähig. Das ist zu berücksichtigen. Ich bitte Sie hiermit, die Bücher zu konfiszieren. Sie verstoßen gegen § 241 StGB und die Europäische Menschenrechtskonvention...

Die Kinder Würzburgs sind von Fachleuten auf Folgeschäden dieser Mammutausstellungen hin zu untersuchen. In Schulen müssen sie über die unsinnigen und unwahren Inhalte sowie über die gesetzlichen Bedenken gegen die Ausstellungen unterrichtet werden...

Mit freundlichem Gruß

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Anzeige 2     20.08.2012   Auszüge

An die Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover
Nachrichtlich:
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz, Merianstr. 1oo 5o765Köln
Dr. Kristina Schröder, Familienministerin, Glinkastr. 24 10117 Berlin
Daniel Bahr, Gesundheitsminister, Friedrichstr. 108 10117 Berlin
Dr. Helmut Schmid Neuberger Weg 82 22419 Hamburg
Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1 10557 Berlin
Norbert Denef, Schulstr. 2B 23683 Scharbeutz
Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 102, 50939 Köln
Bischof Dr. Robert Zollitsch, Schoferstr. 2 79098 Freiburg i. Br.
Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Uni Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige zur Gefahrenabwehr gegen Präses Nikolaus Schneider, EKD Hannover wegen Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV, Androhung von Folter und diversen Verstößen gegen deutsches Recht, wie sie sich aus dem Text ergeben, u.a. § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 19 StGB Schuldunfähigkeit von Kindern, § 20 StGB Schuldunfähigkeit von psychisch Kranken, § 240 Nötigung, § 239 StGB Freiheitsberaubung, § 241 Bedrohung, § 1631 BGB Personensorge, Störung der Religionsruhe, Verstoßes gegen Richtlinie 2000/43/ EG des Rates, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung, § 130 StBG Volksverhetzung und § 131 StBG Gewaltdarstellung , weiterhin wegen Verstoßes gegen Art. 1 GG und wegen Gotteslästerung (im Sinne Pastorin Käßmann bzw. § 166 StGB und im Sinne von § 48 Art. 20 Abs. 2 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen), § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 In seinem auch von Kinder gelesenen Buch „Von Erdenherzen und Himmelschätzen“ bedroht er Kinder schwer mit ewiger Folter. Es ist eine jugendgefährdende Schrift. Sie stellt eine schwere seelische Kindesmisshandlung nach § 235 RiStBV dar, die zu Todesfällen durch Suizid führen kann. Es können im Vorfeld eines derartigen Suizides gravierende ekklesiogene Angstkrankheiten wie Autismus, Süchte, ADS, Schizophrenie oder Depression entstehen. Ich verweise hier auf ausführliche Schriften u.a. von Eugen Drewermann, der als Analytiker diese Zusammenhänge geklärt hat. Papst Benedikt XVI. berichtet uns über empfindliche Kinder, die man schnell aus religiöser Furcht herausnehmen müsse. Sonst werden sie krank. Die Suizide und Suizidversuche im Raum Hannover sind bei Kindern und Erwachsenen auf ekklesiogene Schäden hin zu untersuchen.

Schneider: Es gehe Jesus bei der Rede von Gottes Gerechtigkeit „ums Ganze“. Dazu führt Schneider ein „Gleichnis Jesu“ an. Jesus vergleiche darin Menschen mit Böcken. Originaltext: Die „Böcke“ zur linken werden ins ewige Feuer geschickt, in „das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“. Das habe Matthäus über Jesus geäußert. Matthäus hat Jesus jedoch persönlich nicht gekannt und Geschichten über ihn nur über Erzählungen. Zur vollständigen Durchsetzung des Guten, so Schneider weiter, gehöre die vollständige und ewige Verdammnis des Bösen (Seite 52). Und weiter: „Nur wer.... Barmherzigkeit und Liebe getan hat, nur der... wird nach dem Richterspruch Jesu nicht dem ewigen Feuer überantwortet“ (Seite 54).

 Das sei eine „verstörende“ Botschaft meint Schneider untertreibend. Sie verstört nicht nur meine Patienten, sie verstört auch mich. Schneider macht mich krank. Er macht Jesus mit seiner Behauptung zum größten Sünder und zum größten Terroristen. Der Lutheraner Schneider weiter: Für Luther habe festgestanden: Nach dem Tod kommt das Endgericht Gottes, verbunden mit Strafen, an deren Ende die ewige Verdammnis ... wartet (Seite 55)... etc.

Mit freundlichem Gruß

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Anzeige 3              Auszüge

An die Polizeidienststelle
mit der Bitte um Prüfung, Weiterleitung und alsbaldige Übermittlung eines Aktenzeichens.

Anzeige gegen unbekannt wegen schwerer Körperverletzung      12.08. 2013

Sehr geehrter Herr XXXX,
hiermit ergeht Anzeige gegen unbekannt.

Schwere Körperverletzung ist einem in der Berliner Charité (Psychiatrie)  bekannten Patienten zugefügt worden. Es sind seine Personalien zu ermitteln und wer den Patienten mit dem mittelalterlichen Gedanken  Hölle soweit indoktrinierte, dass dieser so schwer erkranken konnte. In der u.g. Ausgabe der Zeit (Zeitmagazin) wird der Höllenangstkranke beschrieben...  Höllenandrohung ist Folterandrohung und nach § 241 StGB und nach Art. 1 GG hier streng untersagt, selbst wenn keine Erkrankung resultiert.  Folterandrohung ist bereits nach geltendem Recht Folter.

Bischof Schneider EKD schreibt uns in seinem letzten Buch, wer bestimmte Voraussetzungen nicht erfülle, der komme nach einem Richterspruch Jesu in das ewige Feuer. Das kann Gläubige schon erkranken lassen. Vielleicht hat der Erkrankte das Buch Schneiders ja gelesen. Schneider kann allerdings keine Unterschrift Jesu unter diesem Richterspruch vorweisen. Daher ist dieses angebliche Urteil Jesu Makulatur. Kardinal Ratzinger veröffentlichte ein Statement des Vatikans im Jahr 2000, in der heute schon funktionierenden Hölle werde derart gefoltert, dass man beim bloßen Anschauen der Qualen sterben könne. Vielleicht hat der Patient dem Kardinal ja geglaubt....

Besagter Artikel über Höllenangstkranke in der heutigen Zeit steht im Zeitmagazin 27.3.2013 unter „Waren die Heiligen verrückt?“ Der Erkrankte wird zitiert: „Ich erlebte Panik…. ich hatte das Gefühl, mich in meinem Leben schon so sehr versündigt zu haben, dass mir die Hölle gewiss war.“ Er wollte sich umbringen. Er betete schließlich „nur noch“: Um Vergebung der Sünden. Das ist kein Einzelfall...

Vielleicht haben aber meine Kollegen der Charité ja schon eine Anzeige aufgegeben...

Unterschrift
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Anzeige 4        

An die Staatsanwaltschaft Hannover   29. 07. 2015
Vahrenwalder Str. 6, zu Hd. Staatsanwalt  Dr. Römer

Nachrichtlich:
Staatsanwaltschaft Würzburg,  Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Jugendamt Würzburg    Karmelitenstraße 43     97070 Würzburg
Bundesjustizminister Heiko Maas    Mohrenstraße 37   D-10117 Berlin
Bischof  Robert Zollitsch,   Schoferstr. 2      79098  Freiburg i. Br.
Hermann  Gröhe, Gesundheitsminister,  Friedrichstr. 108    10117 Berlin
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo      5o765 Köln
Manuela Schwesig, Familienministerin, Glinkastr. 24    10117 Berlin
Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1    10557  Berlin
Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln,  Luxemburger Str. 102,   50939 Köln
Dr. Angela Merkel,    Willy - Brandt - Str. 1     10557  Berlin
Christian Wulff ,  Bundespräsidialamt,  10557 Berlin
Redaktion  „Die Zeit“, Speersort 1,    20095 Hamburg
Redaktion „Der Spiegel“,  Erikusspitze 1    20457 Hamburg
Dr. Margot Käßmann, persönlich   Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover
Kardinal R. Marx       Rochusstr. 5     80333 München

 

Betr. Strafanzeige gegen den Betanien - Verlag und Herrn Hans-Werner Deppe, den Autor des Buches „Wie wird es in der Hölle sein“, ISBN 978-3-935558-11-2. Das Büchlein wird hier in Bergen (bei Bergen – Belsen) im Café im Edeka-Center beworben. Hör-CDs  werden verteilt und liegen für Kinder zur Mitnahme aus. Zahlreiche Mütter beschwerten sich über das Buch in der Sprechstunde.

Sehr geehrter Herr Dr. Römer...

Hiermit ergeht nun Strafanzeige gegen den Betanien Verlag und seinen Autor Hans-Werner Deppe, der unseren Kindern im o.g. Buch, „Wie wird es in der Hölle sein?“, schreibt:

Gott habe „klar offenbart“, wie die Foltern in der Hölle aussehen werden: „Wenn man hier auf Erden nicht einmal einen Finger in eine Flamme halten kann, wie wird es dann sein, wenn kein Millimeter des Körpers für keine Sekunde der Ewigkeit vor dem sengenden Schmerz des Feuers verschont sein wird? „Welche Gnade ist für Sünder jedes nicht brennende Körperteil!“ Hier wird, was als Frage begann, mit einem Ausrufungszeichen zum Statement erhoben. Unter Hitler habe es ja noch „Trost“ gegeben, so Deppe, „In der Hölle gibt es aber keinen Trost in der Not.“ Deppe diskutiert auch den Hitzegrad in der Hölle: 50, 180, 800, 2000, 4500 oder gar 6000 Grad. Man wisse es nicht genau. In der Tat spricht die Bibel im Matthäusevangelium schlicht von einem Feuerofen. Der Betanien Verlag setzt sich dafür ein, Kindern ein Wörtlich nehmen der Bibel zu vermitteln. In der Tat mag Matthäus seinen „Feuerofen“ wörtlich gemeint haben.

Ich bitte Sie, Herr Dr. Römer, in diesem Fall auch von dem Argument abzusehen, solche intensiven offenen Bedrohungen an die Adresse von Kindern seien „sozialadäquat“ oder „aus dem Zusammenhang gerissen“. Beides trifft nicht zu und würde eine Rechtsbeugung ihrerseits darstellen...

Die Tatbestände Bedrohung, Kindesmisshandlung, Gotteslästerung sind durch das Büchlein gegeben...

Unterschrift