Neue Religion, neue Psychiatrie
Die beste "Therapie" ist immer die Prophylaxe
1. Wir brauchen zur „Grundsatztherapie“ psychischer Erkrankungen einen Paradigma- wechsel in der Psychiatrie. 2. Wir brauchen im Zuge dessen eine Religionsreform mit einem neuen Gottesbild. Wir brauchen einen „Gott“ in harmonischer Kongruenz mit der modernen Ethik und den deutschen Gesetzen. Einen „Gott“, der unsere Geschlechtlichkeit von unseren Kindesbeinen an akzeptiert und sich an ihr erfreut. Wir brauchen einen „Gott“, der uns allenfalls am Ende „richtig macht“, uns erklärt, was wir hätten besser machen können - der uns aber nicht richtet oder gar straft. Wir brauchen einen christlich sich verhaltenden “Gott“, der sich auch selbst christlich verhält und sich gegen jede Art von Folter auch im Jenseits wendet. Das Buch „Die Bibel“ kann diesen Gott nicht liefern – ja es liefert streckenweise das gerade Gegenteil.
Eine Reform kann so aussehen: Wir schaffen in unserem Selbst das bestehende dichotome Gottesbild ab. Das klingt sehr kompliziert, ist es aber nicht. Dichotomie ist eine Zweiteilung. Da ist der Gott außerhalb des Menschen und nicht in ihm. ER sitzt dann da irgendwo im Himmel und regiert uns von dort mit Einstellungen und Werten, die vor 3000 Jahren galten und heute überholt sind und oft genug leider als Verbrechen gelten. Wir Christen steinigen keine untreuen Ehefrauen und töten keine Homosexuellen. Diese Befehle des Himmelgottes ignorieren wir Gott sei Dank. Einen NEUEN, einen HEUTIGEN GOTT finden wir woanders: in uns.
Das konventionelle Gottesbild hat eine gut 3000-jährige Geschichte. Es ist nach dem Benediktiner - Mönch Meinrad Dufner dringend renovierungsbedürftig und daher in die Moderne zu übersetzen. Dufner schreibt das lesenswerte Büchlein „Gottestäter, die Gefahr negativer Gottesbilder“. Der alte „Gott“ ist halt eine priesterlich anerkannte Gefahr für Kinder. Das neue Gottesbild muss kindgerecht und endlich kinderverträglich werden. Schauen wir einfach, wie dass funktionieren kann.
Wie ist die alte Moral? Die kennen wir aus der Bibel. Wie ist die heutige? Wie ist die bestehende Ethik, wie sind unsere Gesetze. Und wir schauen in die Welt im Ganzen und im kleinen, in unserem engen Umfeld. Und wir nehmen uns Zeit, zu SEHEN. Was ist überhaupt los? Wo sind die Dinge überkommen oder gar schlecht und daher verbesserungswürdig? Was kann ich selbst tun, was kann eine Gemeinschaft unternehmen, um schlechte oder ungute Dinge etwas besser zu machen? Zum SEHEN sind Ruhe und Abstand vom Alltag erforderlich. Da reicht eine Bank am Waldrand, ein‚ Stuhl im Garten oder einer in der Küche. Die geplante und verbrachte Zeit dort können wir Nachdenken nennen, Vordenken, Meditation oder gar Gebet. Man kann Zwiesprache nehmen mit seinem inneren Selbst, dem inneren Gott, wenn man so will. So kommen wir auch an Dinge, die in den Unruhen des Alltags zu selten zu Wort kommen und ins Bewusstsein gelangen.
Im Vorfeld brauchen wir eine neue Psychiatrie, die sich gegenüber der Gewaltreligion „konventionelles Christentum“ emanzipiert, die die Wertigkeit und die schrecklichen Folgen einer ernstgemeinten Androhung einer ewigen Verdammnis erkennt. Die Betroffene bzw. Geschädigte in ihre Gesprächs-Therapie aufnimmt. Die Praxis einer Trägerschaft Psychiatrischer Kliniken durch die heute noch fundamentalistisch ausgerichteten Amtskirchen ist zu überdenken.
Alice Miller lehrt: „Jedes Kind wird unschuldig geboren“. Das widerspricht der Praktik unserer Geistlichkeit in Bezug auf die skurrile Lehre von Sünde und Erbsünde, mit der sie die „Gerechtigkeit Gottes“ im Quasi-Holocaust Sintflut begründet, alle damaligen Kinder grausam zu ertränken. Diese wirklich paranoide Theorie ist nicht mehr ethik-konform. Sippenhaftung bzw. ererbte Schuld war zu allen Zeiten objektiv eine Ungerechtigkeit. Bis ins vierte Glied darf man nicht strafen. Schuld war und ist immer individuell und nie kollektiv. Es darf ein paralleles Kirchenrecht nicht geben. Die Freiheit der Kirchen und damit die Religionsfreiheit muss dergestalt auch in der Praxis begrenzt werden, dass sie zumindest unter die großen Flügel unseres Grundgesetzes und des Strafgesetzbuches passt.
Nicht der historische Jesus ist der Bedroher unserer Kinder, es sind die Amtskirchen. Jesus ist definitiv gestorben. Er ist, so die Staatsanwaltschaft Freiburg i. Br., nicht „existent". Aufgrund dieser Nichtexistenz kann er nicht Folterungen während einer Apokalypse planen oder in einer Hölle bereits durchführen. Beides sagen ihm die Amtskirchen unerlaubt und falsch nach.
Ein jeder hat hier eine grundrechtlich garantierte Religionsfreiheit, die nicht bedroht werden darf. Wir haben die Freiheit, nicht religiös zu sein. Niemand, nicht einmal der nach Kirchenaussage so "wahre lebendige Mensch" Jesus, darf hierzulande jemanden unter der Nötigung, man komme anderenfalls in eine Hölle, zu einer Religionsangehörigkeit zwingen. Mission in dem Sinn: "Kein Weg geht zum Vater, denn durch mich", ist in diesem Staat unerlaubt. Der historische Jesus wird derartiges auch nicht gesagt haben. Er hat nicht - wie Cäsar und andere Zeitgenossen - etwas Schriftliches niedergelegt. Ein derartiger Satz setzt eine krankhafte Hypertrophie in Sinne eines Narzissmus voraus. Oder er ist schlichte Politik der wirklichen Verfasser der Bibel.
Kein Kind darf hier Angst vor Strafen haben. Damit sollte in Zukunft auch und gerade die Angst vor Folter, vor ewiger Höllenstrafe gemeint sein. Und: Jedes Kind ist irgendwo sensibler und leichtgläubiger als Erwachsene. Das sollten wir berücksichtigen. Die Aufforderung an unsere Kirchen lautet demnach: "Hände weg von Gewalt." Die Aufforderung an die Gesellschaft: Sie sollte neben dem sexuellen auch den seelischen Missbrauch der Kirchen an unseren Kindern erkennen und verurteilen. Die Gesellschaft soll ihre verdrängte Angst verlieren. Gott ist nicht Kirche. Er ist als die Liebe in vielen Dingen das Gegenteil der offiziellen Amtskirchen.
Ein möglicher Weg zu einer Reform geht über Strafanzeigen der Bevölkerung und massive Schadensersatzforderungen der Geschädigten. Nach Johannes 20 kann unser Klerus jenseitige Strafen ebenso abwenden wie ein Jesus der Bibel.
Unsere Psychiatrie ist zurzeit zu angstbesetzt, den Kirchen den notwendigen Widerstand entgegenzusetzen. Die sprechende Medizin schweigt zu der nach Karl Jaspers größten Angst des Menschen, der Gottangst. Auch unser Staat nimmt den Staat im Staat Kirche als seinen „Amtskollegen“ regelmäßig aber illegal in Schutz. Was bleibt zur Durchsetzung von Reformen sind letztlich mündige und vor allem mutige Bürger.
Machen Sie´s gut, Ihr Frank Sacco
Postskriptum:
Wenn Sie sich, lieber Leser, als Patient von irgendeiner Kirche (es muss nicht die Ihre sein, sie können auch Atheist sein) oder von der Psychiatrie geschädigt fühlen, steht Ihnen frei, einen finanziellen Ausgleich einzufordern bzw. Klage zu erheben. So etwas ist zunächst kostenfrei (Staatsanwaltschaften, Schlichtungsstellen der Ärztekammern). Argumente für eine derartige Klage bieten Ihnen meine Arbeiten und die von mir zitierten Schriften.
Ihre Schädigung verjährt auch nicht, wenn Sie immer wieder mit Höllenandrohungen der Kirchen offiziell und schriftlich konfrontiert werden. Das gilt auch für den Fall, dass Sie als Atheist oder Andersgläubiger mit Hölle bedroht werden. Psychiater verweigern in aller Regel dringend notwendige Hilfe religiös erkrankter Patienten. Sire stehen aber in der Pflicht, sich auch um die größte Angst des Menschen zu kümmern, wie sich ein Chirurg auch um alle Wunden, ja auch und speziell um die größten Wunden kümmern muss. Sie sind die Spezialisten auf dem Gebiet Angst. Darum werden sie vertrauensvoll aufgesucht. Verantwortliche Stellen habe ich über das Fehlverhalten der Psychiatrie bereits gründlich aufgeklärt. Eine Psychiaterin wurde von mir wegen unterlassener Hilfeleistung im August 2012 angezeigt. Man "bescheinigte" ihr Unschuld. Doch gerne begeht man als Staatsanwalt Rechtsbeugung nicht.
Ihr Frank Sacco, Internist, Doktor der Medizin, Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen.