Neue Religion, neue Psychiatrie


Die beste "Therapie"
ist immer die Prophylaxe

 

1. Wir brauchen eine Religionsreform mit einem neuen Gottesbild. Erforderlich ist ein „Gott“ in harmonischer Kongruenz mit der modernen Ethik und den demokratischen Gesetzen. Ein „Gott“, der unsere Geschlechtlichkeit von Kindesbeinen an akzeptiert und sich an ihr erfreut. Wir brauchen einen „Gott“, der uns allenfalls am Ende des Lebens „richtig macht“ und uns erklärt, was wir hätten besser machen können – der uns aber nicht richtet oder gar straft. Gesucht ist ein christlicher „Gott“, der sich selbst christlich verhält und jede Art von Folter – auch im Jenseits – konsequent ablehnt.

Die Bibel kann diesen Gott nicht liefern; streckenweise vermittelt sie sogar das genaue Gegenteil. Einstellungen und Werte, die vor 3000 Jahren galten, sind heute überholt und würden oft als schwere Verbrechen eingestuft. Wir Christen ignorieren die alten Befehle des Bibelgottes bereits: Wir steinigen keine untreuen Ehefrauen und töten keine Homosexuellen.
Das konventionelle, dichotome Gottesbild blickt auf eine gut 3000-jährige Geschichte zurück. Nach Ansicht des Benediktinermönchs Meinrad Dufner ist es jedoch dringend renovierungsbedürftig. Dufner beschreibt dies eindringlich in seinem lesenswerten Buch „Gottestäter. Die Gefahr negativer Gottesbilder“. Der traditionelle „Gott“ ist damit eine theologisch anerkannte Gefahr für die Psyche von Kindern. Das neue Gottesbild muss endlich kindgerecht und kinderverträglich werden.
Während die alte Moral aus der Bibel widersprüchlich ist, orientiert sich die heutige Ethik an unseren modernen Gesetzen. Wie also sieht ein moderner Christ aus? Er blickt auf die Welt im Ganzen und im Kleinen, auf sein direktes Umfeld. Er nimmt sich Zeit, um hinzusehen: Was passiert überhaupt? Wo sind Strukturen überholt oder gar schädlich und somit verbesserungswürdig? Was kann er selbst tun, und was kann eine Gemeinschaft unternehmen, um Missstände zu beheben? Um wirklich zu sehen, braucht es Ruhe und Abstand vom Alltag. Dafür reicht oft schon eine Bank am Waldrand, ein Stuhl im Garten oder in der Küche. Die geplante und verbrachte Zeit dort kann er Nachdenken nennen, Vordenken, Meditation oder gar Gebet.  Er kann Zwiesprache nehmen mit seinem inneren Selbst, dem inneren Gott, wenn man so will. So kommt er auch an Dinge, die in den Unruhen des Alltags zu selten zu Wort kommen und ins Bewusstsein gelangen.

2. Im Vorfeld braucht es eine neue Psychiatrie, die sich gegenüber der „Gewaltreligion“ des konventionellen Christentums emanzipiert. Eine Psychiatrie, die den fatalen Stellenwert und die schrecklichen Folgen einer ernstgemeinten Androhung ewiger Verdammnis erkennt. Zurzeit ist unsere Psychiatrie jedoch zu angstbesetzt, um den Kirchen den notwendigen Widerstand entgegenzusetzen. Die sprechende Medizin schweigt zu der – nach Karl Jaspers – größten Angst des Menschen: der Gottangst. Zudem fehlt es an Angeboten, die Betroffene und Geschädigte gezielt in eine Gesprächstherapie aufnehmen. Auch die Trägerschaft psychiatrischer Kliniken durch die bis heute fundamentalistisch ausgerichteten Amtskirchen ist dringend zu überdenken, sollte sich dort keine Reform abzeichnen.

Alice Miller lehrt: „Jedes Kind wird unschuldig geboren“. Dies widerspricht der kirchlichen Praxis und der absurden Lehre von Sünde und Erbsünde. Mit der Erbsünde begründet die Geistlichkeit eine bizarre „Gerechtigkeit Gottes“, die sich unter anderem im Quasi-Holocaust der Sintflut zeigte, bei der damals alle Kinder grausam ertränkt wurden. Diese paranoide Theorie ist nicht mehr ethikkonform. Sippenhaftung und ererbte Schuld waren zu allen Zeiten eine objektive Ungerechtigkeit. Man darf nicht bis ins vierte Glied strafen; Schuld war und ist immer individuell, niemals kollektiv. Entsprechend darf es kein paralleles Kirchenrecht geben. Die Religionsfreiheit muss in der Praxis so begrenzt werden, dass sie unter das Fundament unseres Grundgesetzes und des Strafgesetzbuches passt.
Nicht der historische Jesus ist der Schädiger unserer Kinder, sondern die Amtskirchen. Jesus ist definitiv gestorben. Er ist, wie selbst die Staatsanwaltschaft Freiburg i. Br. feststellte, heute nicht mehr „existent“. Aufgrund dieser Nichtexistenz kann er weder Folterungen während einer Apokalypse planen noch diese in einer Hölle durchführen. Beides wird ihm von den Amtskirchen fälschlicherweise unterstellt.
In unserem Staat ist die Religionsfreiheit ein grundrechtlich garantiertes Gut – das schließt die Freiheit ein, nicht religiös zu sein. Niemand, auch nicht der von der Kirche gepredigte „wahre, lebendige Mensch“ Jesus, darf Menschen mit der Drohung der Hölle zu einer Religionszugehörigkeit nötigen. Eine Missionierung nach dem Dogma „Kein Weg führt zum Vater außer durch mich“ ist hierzulande unzulässig. Der historische Jesus hat dies vermutlich ohnehin nie gesagt; als Analphabet konnte er – anders als Cäsar oder andere Zeitgenossen – keine Schriften hinterlassen.
Kein Kind darf in Angst vor unmenschlichen Strafen aufwachsen. Das muss in Zukunft explizit die Angst vor Folter und ewiger Verdammnis einschließen. Kinder sind sensibler und leichtgläubiger als Erwachsene, was wir dringend berücksichtigen müssen. Die klare Forderung an die Kirchen lautet: Kehrt um von der religiösen Gewalt! Die Gesellschaft wiederum muss endlich aufwachen und neben dem sexuellen auch den seelischen Missbrauch durch die Kirchen erkennen und verurteilen. Dieser Schritt ist überfällig. Wir müssen die verdrängte Angst ablegen, denn Gott ist nicht die Kirche. Gott ist per Definition die Liebe – und damit das genaue Gegenteil der offiziellen Institutionen.
Der Weg zu echten Reformen führt auch über Strafanzeigen aus der Bevölkerung und massive Schadensersatzforderungen der Betroffenen. Laut Johannes 20 besäße der Klerus die Macht, göttliche Strafen und somit die Angst davor abzuwenden – doch es gibt zahlreiche Beispiele, in denen diese Absolution verweigert wurde. Da Betroffene, Atheisten und Andersgläubige jedoch immer wieder offiziell und schriftlich mit der Hölle bedroht werden, verjährt dieser seelische Schaden nicht. Das gilt auch für den Fall, dass  Atheistenoder Andersgläubig mit Hölle bedroht werden.
3. Der Staat
Auch unser Staat nimmt den Staat im Staat Kirche als seinen „Amtskollegen“ regelmäßig aber illegal in Schutz. Religionschutz geht ihm vor Kinderschutz. Was bleibt zur Durchsetzung von Reformen sind letztlich mündige und vor allem mutige Bürger.