Therapie des Sacco Syndroms im Recollectiohaus
in Münsterschwarzach

Im Recollectiohaus, einer Psychiatrie im Kloster Münsterschwarzach am Main, werden Geistliche therapiert, die entweder an Höllenangst, also an einem Sacco-Syndrom  leiden, oder als Gottestäter das Dogma Hölle allzu fundamentalistisch von der Kanzel und im Kindergarten predigten, und auf diese Weise  ganze Gemeinden sacco-krank machen könnten. Im September 2020 besuchte ich das Kloster zuletzt, um mich mit dem Mönch und Pater Meinrad Dufner zu besprechen. Das Thema: Religionsreform. Die brauche es nicht, so Dufner. Vielmehr sei ein neues Gottesbild vonnöten. Wir kamen überein, man könne nur im Verbund daran arbeiten. Zu bewundern ist der Mut der dortigen Mönche. 

Dufner beschreibt uns die Erfahrungen aus der Klinik im Buch „Gottestäter“. Untertitel: „Die Gefahr negativer Gottesbilder“.

Wo aber Gefahr ist, kommt es zu Unfällen. Kinder in Gefahr zu bringen, ist bereits nach § 323c StGB eine Straftat. Die Gefahr liegt in dem Bewirken eines Sacco-Syndroms. Hier der Buchinhalt der Erstausgabe in Stichworten: Die Botschaft Hölle werde teilweise als „Keule der Übergriffigkeit“ oder zum „Machtmissbrauch über anderes Leben“ verwendet. Man solle aber als Kleriker ein „Diener der Freude“ (2.Kor 1,24) sein. Gottesbilder müssten dem Zeitethos angeglichen werden. Ganz und gar widerlich sei eine Predigt, so in der ersten Buchausgabe, wenn ihr Inhalt „Angst machend daherkommt“. Eine „sadistische Aussprache“ könne ein „Milieu der Gewalt und Bedrohung“ errichten. Gottestäter, also Prediger des ewigen KZs Hölle, seien „religiöse Zuchtmeister“ und „Feldwebel auf dem liturgischen Exerzierplatz“. Ein solcher ist der Ex-EKD-Chef Bischof N. Schneider. Er schreibt unseren Kindern, gewisse Sünder kämen „nach einem „Richterspruch Jesu“  in das ewige Feuer.

Nein, so Dufner, in der Gottesbegegnung stehe man einem Freund gegenüber, der „nicht richtet“.  Es gebe schon „genug Richter auf der Welt“,  wird in einem Gleichnis erzählt. Hier wird  das Höllendogma abgeschafft, setzt Strafe ja einen Richterspruch voraus.

Aufrührendes berichtet der Mönch aus dem Buch „Im richtigen Leben“ von Jeff Golliher. Er lässt den Protagonisten fragen: „Würde ich den gleichen Feuertod erleiden müssen wie sie – die Sünder?“ Und weiter: „Ich könnte aber auch die Kirche ablehnen und damit meine Seele an die Hölle verlieren.“ Der Protagonist fürchtet, „in der Hölle zu brennen“ und erwartet „eine schreckliche Strafe“. Das Fazit daraus: Wir brauchen eine andere Religion mit einem fundamental anderen Gottesbild. Die „Götter“ beider Amtskirchen müssen lernen, sich gemäß der modernen Rechtslage zu benehmen.

Natürlich sind Götter menschliche Erfindungen. Von ihnen existieren weltweit über vier Millionen, die meisten davon in Indien. Seit Sigmund Freud ist sich die Wissenschaft (und zunehmend auch die Jurisprudenz) einig: Religion in dieser Form ist ein Massenwahn. Das erkennt jedoch niemand, der diesen Wahn selbst noch teilt. Seit Freud gilt zudem die Prämisse, dass ein Wahn, den eine Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts lehrt, keinesfalls krank machen darf. Für viele Menschen muss daher ein neuer Glaube entwickelt werden.
Die etablierte Psychiatrie stiehlt sich hierbei aus ihrer Verantwortung. Sie schweigt, wenn es darum geht, ihren größten Arbeitgeber wegen der Verursachung religiös bedingter Erkrankungen zu belehren und ggf. anzuzeigen. Das wäre nach dem Jugendschutzgesetz dringend geboten. Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, überweist sie Betroffene stattdessen in aller Regel (!) und von xer DGPPN  vorgeschrieben  direkt an den verursachenden Klerus zurück. Das ist unärztlich.
Die Psychiatrie scheut sich nicht nur, kirchenbedingte Erkrankungen als solche zu diagnostizieren, sondern leugnet sogar deren Existenz. Ich nenne dies die „Berliner Psychiater-These“. So behauptete etwa Prof. Diefenbacher (Berlin), ein Predigen der Hölle könne nicht krank machen, sondern nur das „wirkliche Erleben“ der dortigen Zustände.  Das ist echter Wahn: Aus Angst flüchtet sich die Psychiatrie zum Nachteil der Betroffenen in ein Schutzkonstrukt. Bleibt aus diesem Grund, da Angestellte der Kirche sich üblicherweise per Unterschrift zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichten müssen, eine notwendige Kritik aus?