Die aktive Sterbehilfe

Seit ca. 1983 bin ich mit der Durchsetzung einer aktiven Sterbehilfe durch Ärzte befasst. Ärztliche Hilfe darf nicht dort aufhören, wo sie mit am dringlichsten benötigt wird. Ich arbeitete mit dem Hamburger Juristen Roger Kusch zusammen, der das Problem auch erkannt hatte. Er bekam reichlich Gegenwind, hatte er ja eine Injektionsweise veröffentlicht. Mit dieser konnte das Sterben schmerzlos erfolgen. Kusch leitet nun den Verein Sterbehilfe in Hamburg. Dorthin kann man sich wenden, wenn man auf diese Weise sterben möchte.
Das Bundesverfassungsgericht gab Kusch am 26. 2. 2020 Recht. Jeder kann über seinen Tod selbst bestimmen. Das tat es sehr zum Unwillen der Bundesärztekammer. Diese boykottiert das neue Recht insofern, als dass Ärzte sich an den Unternehmungen wohl nicht aktiv beteiligen dürfen.
Hier kommt der Richterspruch für Sie:
1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.
2. Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.
3. a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.
b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.
4. Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.
5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.
6. Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.
Verkündet am 26. Februar 2020vom Bundesverfassungsgericht
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Das Schema
Überlassene Hoffnung, ausgeliehen,
bist nicht umsonst.
Dornenbrot, anderes gab man Dir nicht.
Verlorenes Lachen.
Nahmst ein Elend für das andere.
Sterben im Takt des Schemas.
Kontrollgang ans Ende.
Neonflure tauschtest
gegen den weiten Wind.
Hattest nicht einmal die Wahl.
Trafst nicht den, der sagte:
geh nur, trink den Wein ohne Hast
und wenn Du müde bist dann komm.
Ingeborg
Roter Stein, letzter Flug
ins Nichts, und so schwer
für Dich.
Harter Stahl an Deiner Stirn,
letzter Freund und Feind
für Dich.
Verdammte Angst, zu erwachen
und zu leiden, bittrer Trank
für Dich.
Letzter Weg,
und keine Hand
in Deinem Haar
und kein Wort für Dich
Das Gedicht „Schema“ beschäftigt sich mit Chemotherapien, wenn sie die ganzheitliche Sicht verlassen und „Schema“ werden, das Gedicht „Ingeborg“ zeigt Belastungen eines Suizides einer Patientin im Finalstadium eines Tumorleidens und abschließend das Gedicht „Anna“, aus dem eine Übereinkunft des Arztes mit Zusicherung einer Hilfe schon lange vor dem Beginn des Endes spricht und das mit einer aktiven Sterbehilfe auszuklingen scheint.
Anna
Letztes Lächeln, letzter Blick,
dachten an die Zeit zurück,
wo du fragtest nach dem Leid
in deiner allerletzten Zeit.
Dass er leicht werde, der Weg
von dieser Erde. Und ich gab
dir diesen Trank, Deine Hand
zur Seite sank.
Endlich wurde im Jahr 2010 diskutiert, einen ärztlichen Beistand beim Suizid zu gestatten. Prof. Hoppe sieht sich dazu gedrängt. 30 % aller deutschen Ärzte würden das befürworten. Natürlich muss es dem Arzt gestattet sein, während des Suizids beim Patienten zu bleiben. Man darf dann nicht verschwinden, wenn es ernst wird, nur um dem Gesetz genüge zu tun. Dieses Dabeibleiben ist juristisch zur Zeit aber noch umstritten.
Man könnte so vorgehen: Dem Patienten wird eine sehr kaliumreiche Infusion angelegt. Dieser dreht dann selbst den Infusionshahn auf. Mit seiner letzten Kraft. Der Herzmuskel bleibt einfach stehen. Vor Jahren habe ich dieses Vorgehen schon mit einem Juristen meiner Ärztekammer diskutiert. Der arme Mann bekam einen gehörigen Schrecken - und riet ab.
Palliativ-Medizin
Nach der WHO-Definition 1990 ist die Palliativ-Medizin die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt. Ich habe den Eindruck, dass die so genannte Palliativ - Medizin in Deutschland etwas gegensätzliches ist zur aktiven Sterbehilfe. Nach der Definition gehört aber auch sie zur Palliativ-Medizin. Die Palliativ-Medizin wird aber im Gegensatz gesehen zu einer aktiven Sterbehilfe, die einen beschwerdefreien Tod herbeiführt bei einem Schwerstkranken. Palliativ-Mediziner sprechen sich meist gegen aktive Sterbehilfe aus. Sie gehen in Deutschland davon aus, dass es optimal sei, einen Sterbenden „optimal“ zu pflegen, ohne die Sterbenszeit zu verlängern: Das ist ein Widerspruch in sich und besonders in einer ängstlich perfektionistischen Gesellschaft. Fast ist es zur Regel geworden, Patienten zum Beispiel mit einem Bauchspeicheldrüsenkrebs, der sich als unheilbar herausgestellt hat, diesen palliativmedizinisch so zu behandeln, dass das Leid qualitativ und quantitativ letztlich gegenüber einem natürlichen Tod vergrößert bzw. oft vervielfacht wird.
Bei Unmöglichkeit, Flüssiges oder Festes zu schlucken, wird in zahlreichen Fällen eine Ernährungssonde in den Magen oder den Zwölffingerdarm gelegt oder eine lang dauernde Ernährung über Venen durchgeführt. Die Leidenszeit des Patienten gegenüber einem „natürlichen“ Tod wird damit vervielfacht. Hinzu kommt palliative Chemotherapie und palliative Strahlentherapie, die die Qual des Sterbenden und der Angehörigen unter Umständen wiederum vervielfacht, wenn sie automatisiert und zeitlich viel zu lange „durchgezogen“ wird.
Ich bin selbst immer für gute Pflege gewesen, sehe aber auch die aktive Euthanasie als eine Pflege an und zwar als eine Pflege, die übermenschliches Leid nicht noch potenziert.
Die Palliativ-Medizin in Deutschland ist auf mehrere ich möchte nicht sagen Unehrlichkeiten aber doch grundlegende Schwachstellen aufgebaut. Eine solche ist, dass Kranken und Angehörigen dargestellt und geradezu versprochen wird, die Lebensqualität werde sich verbessern. Von einer Besserung der Lebensqualität kann ich in der realen Medizin oft wenig sehen. Es kann zu einer gewissen psychischen Entlastung des Patienten führen, wenn man ihm sagt, der Tumor könne sich abkapseln. Man sagt dann dem Patienten aber nicht, dass der Tumor letztlich siegen wird und dass ein unter Umständen schrecklicher Tod folgen kann. Die Garantie eines beschwerdefreien Todes wird von Palliativ-Medizinern nie ausgesprochen, da nur eine aktive Euthanasie diesen garantiert. Palliativ-Mediziner weisen auf eine „Abkapselung“ hin und stellen die Alternativmöglichkeit einer aktiven Sterbehilfe nicht in Aussicht, weil sie es nicht dürfen. Dieses ist die ethische Schwachstelle der Palliativ-Medizin, die sich durch ein entsprechend gültiges Gesetz ergibt. Aktive Sterbehilfe ist aber eine Alternative, die auch schon dann eingeleitet werden kann, wenn der körperliche Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, aber das seelische oder körperliche Leid für den Patienten unwiederbringlich übergroß geworden ist.
Es gibt Umfragen in Sterbehospizen und Sterbeabteilungen. Mit einem gewissen Stolz fand man dort, dass bei Eingewöhnung der Patienten in die Abteilung dort deren Bitte um aktive Sterbehilfe nachließ. Das liegt jedoch weniger daran, dass Patienten von einer aktiven Sterbehilfe abrücken, sondern an konsequentem Nichtanbieten aktiver Sterbehilfe. Der Patient fügt sich drein, weil er muss. Wo es keine Schokolade gibt, fragt man nicht danach.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe blockiert durch einmal den religiösen Hintergrund mit der Meinung, nur Gott dürfe sterben lassen, zum anderen durch Erinnerung an die Euthanasie in der Nazi-Zeit, die keine Euthanasie war, sondern Foltertod und damit Mord. Der Unterschied scheint einigen Ärzten und Politikern nicht klar zu sein. Als Drittes verdrängen Ärzte das Leid ihrer Patienten - ein weiterer Schwachpunkt der Palliativ-Medizin.
Ich darf dazu zitieren einen Artikel Deutsches Ärzteblatt, Jahrgang 10 1, Heft 16, 16. April 2004, wo es eine Umfrage gab bei Ärzten der Palliativ-Medizin, die nur zu 1,6% eine gesetzliche Regelung zur Euthanasie befürworteten bei ihren Patienten. Bei einer angedachten eigenen Erkrankung jedoch lag der Prozentsatz bei 11,6%. Das ist ein Anstieg um das 7,25-fache. Weiter würde der Prozentsatz ansteigen, wenn ein Erkrankungsfall in dieser Richtung tatsächlich beim Arzt eintritt, und wiederum um ein weiteres, wenn der Erkrankungsfall der Sache nach sehr problematisch ist, zum Beispiel unheilbare Tumorerkrankung des Gesichtes mit zu erwartender langer Leidenszeit etc., wiederum um ein weiteres, wenn diese finale Leidenszeit dann letztlich eingetreten ist.
Eine psychische Betreuung von Sterbenden und deren Angehörigen sieht die Palliativ-Medizin zwar flächendeckend vor, diese psychische Betreuung findet zum einen professionell nur selten statt, zum anderen kann auch ein Arzt oder Psychologe in einem solchen Fall nicht viel mehr tun, als die Patienten sich aussprechen lassen. Das heißt, diese können ihre Sorgen und Nöte darlegen. Zum größten Teil sind aber die Sorgen und Nöte berechtigt und im Gespräch kann die Sorge, einen qualvollen Tod zu erleiden, nicht gänzlich weggenommen werden. Ein Wegnehmen dieser Sorge käme einer Unwahrheit gleich. Dazu kommt, dass das nötige Psychiater-Aufkommen mit entsprechenden Hausbesuchen, die auch dann regelmäßig durchgeführt werden müssten, extrem zu niedrig bemessen ist.
Bei einem beherzten Eingreifen mitfühlender Mediziner beim Sterbevorgang durch Gabe hoch dosierten Morphiums und hoch dosierter Beruhigungs-, Schlaf-, und Narkosemittel (indirekte Sterbehilfe) müssen diese in Deutschland immer Sorge haben, von irgendeiner Seite der aktiven Sterbehilfe angeklagt zu werden, da tatsächlich bei einer solchen Art der Sterbebegleitung die Grenzen von Beschwerdeminderung und aktiver Sterbehilfe fließend sein können. Auch ist unklar, wie viel Beschwerden ein Patient in einer „Narkose“ noch hat. Diese „Narkose“ kann im ambulanter Bereich nur inkomplett sein. Gefreut habe ich mich über einen Artikel im Niedersächsischen Ärzteblatt vom Okt. 2013: Der Autor Dr. Rainer Prönneke: Es stehe in der Palliativmedizin offiziell "gezielte Bewusstseinsausschaltung als palliative Sedierung zur Verfügung". Na bitte.
In der Tat lässt sich ein würdevolles Sterben in einem narkoseähnlichen Zustand erwirken durch parenterale Gaben von Atosil, Diazepam und Morphium, jeweils in hoher Dosis. Das ist vor allem dann erlaubt, wenn man dokumentiert hat, dass der Sterbevorgang begonnen hat.
Professor Pichlmayer, früher Ethikkommission Uni Hannover, wurde von mir gefragt, wie er zu einer (an sich nicht unerlaubten) Narkose beim Sterben stehe. Er antwortete, sie gehöre nach seiner Auffassung nicht unbedingt dazu. Anders ausgedrückt konnte er sich eine solche also anscheinend doch sehr wohl vorstellen. Neben der Schmerzlinderung beim Sterben ist es oft wichtig, die quälendsten Gedanken oder eine quälende Atemnot durch Sedierung oder gar Narkose abzustellen. Eine solche Narkose kann Tage dauern, bis endlich der Tod eintritt. Reaktive Depressionen bei Angehörigen oder auch Pflegepersonal sind bei einem solchen Vorgehen oft Regelfall. Jeder Laie weiß, dass eine Narkose besonders bei einem stark geschädigten Patienten problematisch ist. Der Tod tritt sozusagen dann meist durch diese Narkose ein und weniger durch die Grundkrankheit. Eine solche tagelange Narkose im Todeskampf ist ein pathologisch krampfhafter Akt und eher eine pathologische Alternative zu einer aktiven Sterbehilfe.
Letztlich ist diese Pathologie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt oft noch das humanste Vorgehen. Schwachpunkt der Palliativmedizin ist weiter, dass es Patienten mit völliger Morphinunverträglichkeit und Opiatwirkungslosigkeit gibt (Erbrechen, Morphinversager).
Papst Benedikt XVI. mag sich nicht bezüglich einer Richtlinie für die Sterbehilfe festlegen. Die Mediziner sollten erst einmal Erkenntnisstände sammeln und sichern. Einige würden sagen, „es quält den Betreffenden zusätzlich, wenn ihm künstlich Nahrung eingespritzt oder eingegeben wird. Andere sagen, nein, es ist unmenschlich, er verdurstet, und das ist die eigentliche Schinderei.“ Hier wird deutlich, dass bei einem Abstellen von Infusionen eine genügend tiefe Sedierung gewährleistet sein muss, damit der Folgezustand nicht als quälend oder sehr unangenehm empfunden wird.
Ich weiß, dass die meisten unheilbar Kranken allein durch die In-Aussicht-Stellung einer aktiven Sterbehilfe sehr beruhigt wären und sich ihre Depression sehr vermindern würde. Sie könnten und würden die verbleibende Lebenszeit gelassener und teilweise auch mit Freude angehen.
Ich glaube, es war Frau Leutheusser-Schnarrenberger, unsere ehemalige Justizministerin, die sagte, aktive Euthanasie werde es auf deutschem Boden nicht geben . Und sie könnte damit Recht haben. Es sei denn, der Bürger schickt sich an, seine Meinung durchzusetzen. Nicht Ärzte und Politiker bestimmen, wie gestorben werden darf, in einer Demokratie ist es der Bürger. Wenn dieser sich nicht klar öffentlich äußert, bedingt er die Verhältnisse selbst und ist für sie verantwortlich.
Vielfach wird von einem ärztlichen Missbrauch der Sterbehilfe geredet. Auf uns Ärzte wirft das kein sehr gutes Licht. Ein Missbrauch ist aber bereits durch die herrschende Gesetzgebung strafbar und muss es natürlich auch bleiben. Missbrauch kann z. B. vorliegen, wenn der Arzt durch Tötung eines Patienten einen geldwerten Vorteil erringen möchte in Ansprache mit möglichen Erben. Aber das sind Dinge für den Staatsanwalt. Sie sind seit Jahrhunderten gesetzlich geregelt.
Die Alternative eines Suizides des Patienten oder einer ärztlichen Hilfe zu einem Selbstmord finde ich problematisch und unnötig. Eine aktive Euthanasie im Beisein der Angehörigen und des Arztes kann ein ruhiges Abschiednehmen in Frieden bedeuten. Allen Ärzte wird ein solches Begleiten nicht möglich sein.
Das muss man unbedingt akzeptieren und Ärzte nicht zu etwas drängen, was sie in Gewissensnöte bringt. Eine ganze Anzahl meiner Patienten wählte Suizid ohne ärztlichen Beistand. Es ist ein qualvolles Abschiednehmen in Einsamkeit (Gedicht Inge), mit starker psychischer Traumatisierung der Angehörigen.
Abschließend ein Gedicht, welches sich mit der letzten Phase von Krebskranken beschäftigen.
Krank
Das Gewächs in deinem Bauch.
Schmerzlos,
nur die Schwäche.
Du suchst die Hoffnung.
Die Schwester schließt die Tür.
Die Zeit des Wissens,
sie nennen es Kampf,
ist ohne Sieg.
Eisen schnürt dir den Hals,
fremdes weißes Bett.
Es soll sich verkapseln,
sagen sie.
Ein gutes Essen,
das nicht schmeckt.
Es ist der Tropf,
sagt dein Arzt.
Du nickst und gehst.
Rosen hat sie gebracht,
hilflose Worte,
manchmal wie Traum,
erwachen oder leben
oder einfach das Nichts.
Unsere Lehre und Verantwortung aus der Hitler-Zeit ist nicht:Nie mehr Euthanasie auf deutschem Boden, sondern:
Nie mehr übergroßes menschliches Leid auf deutschem Boden, wenn es sich vermeiden lässt.
