Tatbestand Religion: Kirchenmotto:  Je dümmer eine Religion, desto besser.

Religionen setzen in ihrer Vermittlung oft auf Konzepte, die auch für Kinder und Laien leicht verständlich sind. Historisch wurde diese Einfachheit jedoch kritisch kommentiert; so warfen Aufklärer religiösen Systemen Grausamkeit vor, und historische Figuren wie Papst Alexander VI. äußerten sich herablassend über die Leichtgläubigkeit der Masse.

In der Praxis führt dies teils zu einer sehr frühkindlichen, kritisch zu hinterfragenden Indoktrination. Ein drastisches Beispiel hierfür zeigt sich in der Praxis des ehemaligen Paderborner Erzbischofs Becker, der bereits Kleinkinder zum Hauptgottesdienst in den Dom lud. Die dortige Konfrontation mit drastischen Gewaltdarstellungen – wie der bildhaften Darstellung Jesu auf dem Altar, der Sünder in einem Kochtopf bestraft – wirft erhebliche Fragen auf. Solche Darstellungen sind geeignet, die psychische Gesundheit von Kindern nachhaltig zu gefährden.

Zudem steht die Frage im Raum, inwieweit solche drastischen Verfälschungen den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen gemäß § 166 StGB berühren, da sie das überlieferte Wesen Jesu in einer Weise verzerren, die das religiöse Empfinden tief verletzen kann. Die gezielte Einflussnahme in Kindertagesstätten vor dem Entstehen eines kritischen Bewusstseins – wie das Beispiel des Kindes T. aus Faßberg zeigt, das nach dem dortigen Unterricht verängstigt von der Angst zu „verbrennen“ berichtete – verdeutlicht die Notwendigkeit einer dringenden Überprüfung dieser pädagogischen Praxis.Braucht eine Religion die Angst? Für ein kindgerechtes Christentum

Papst Alexander VI. wird das zynische Wort zugeschrieben: „Jede Religion ist gut. Die beste aber – die dümmste.“ Er meinte damit wohl die eigene Kirche. Dumm daran sind heute vor allem diejenigen, die aus Angst vor den Schattenseiten des Glaubens erpressbar werden. Dass das traditionelle Christentum oft als ein „Geschäft mit der Angst“ funktionierte, räumte selbst der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Nikolaus Schneider, ein (3).
Hier zeigt sich ein tiefer Widerspruch zur modernen Ethik: Der Deutsche Ärztetag 2009 verurteilte nachdrücklich jedes Projekt, bei dem Kinder aus kommerziellen Gründen instrumentalisiert und missbraucht werden. Wenn Religion Angst als Druckmittel nutzt, gerät sie genau in diesen Fokus.
Die Anatomie der religiösen Angst
Das traditionelle jüdisch-christliche Gottesbild transportiert Passagen, die massive Ängste erzeugen können. Rund 600 Bibelstellen berichten von Grausamkeiten und göttlichem Zorn. Zum Vergleich: Die Bundesärztekammer definierte 2013 Akte, die Kindern gezielt Angst machen – wie das Einsperren in dunkle Räume –, klar als Kindesmisshandlung (4). Doch die traditionelle Theologie geht in ihren Drohkulissen oft weit über das Physische hinaus.
Die biblische Erzählung beginnt mit einer drakonischen Strafe für eine Bagatelle: der Vertreibung aus dem Paradies wegen einer verbotenen Frucht. Es folgt die Sintflut, die Tötung der Erstgeborenen während der ägyptischen Plagen und die Androhung apokalyptischer Strafen. Den Höhepunkt dieser Angstpädagogik bildet die Vorstellung einer ewigen Hölle. Wie tief diese Muster sitzen, zeigen radikale Auswüchse der Gegenwart: Der christliche Autor Hans-Werner Deppe zog in einem Buch sogar einen hanebüchenen Vergleich und behauptete, die Hölle unter Jesus sei schlimmer als das Regime unter Hitler, da es dort keinerlei Trost gäbe. Eine Anzeige wegen Volksverhetzung blieb hier juristisch erfolglos – was zeigt, wie weit extremistische theologische Vergleiche im Schutzraum der Religionsfreiheit gehen dürfen.
Wenn ein neues, kinder-verträgliches Christentum entstehen soll, muss es sich von diesen destruktiven Drohszenarien konsequent verabschieden.

  1. Papst Benedikt vom Inn bescheinigt: Jesus foltere derart, dass man „beim Anblick“ sterben kann. Quelle: Zischkin, Otto: Offenbarungen Jesu an Schwester Faustine
  2. Bischof Nikolaus Schneider, Ex-Präses der Evangelischen Kirchen Deutschlands in „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“: Gewisse Sünden kämen nach einem "Richterspruch Jesu“ in dessen ewiges Feuer. „Diese Botschaft ist verstörend“, so Schneider. Schneider macht unsere Kinder krank. Doch er darf das, so die Staatsanwaltschaft Hannover. Die Bibel in dieser Form zu thematisieren, sei erlaubt.
  3. Schneider im Der Spiegel  43/2014   Religion ist ein „Geschäft“ mit der Angst.
  4. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/LeitfadenGewaltBW2013.pdf.
  5. gestrichern
  6. in „Einführung in das Christentum“.
  7. Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“ (Quelle: Drucksache 10/4560 des Deutschen Bundestages 1996)
  8. Tilmann Moser in „Gottesvergiftung“.
  9. § 131 StGB (Gewaltdarstellung) lautet:  Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe  wird bestraft, wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
  10. a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht …
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